Bushidos "Sonny Black"-Album ist zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft worden, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Münster (joga) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute entschieden, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bushidos Album "Sonny Black" 2015 zu Unrecht auf den Index gesetzt hat. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, darf "Sonny Black" wieder frei und auch an Jugendliche verkauft werden. Allerdings könnte die Bundesprüfstelle noch am Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen.

Medienberichten zufolge bemängelten die Münsteraner Richter, die Bundesprüfstelle habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen. Vor allem hätte die Behörde nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes vor ihre Entscheidung alle "schöpferisch Beteiligten" anhören müssen, darunter auch Kollegah und Farid Bang, die damals an der Produktion des Albums beteiligt waren.

Harter Schlag für die Bundesprüfstelle

Bushidos Anwälte hatten u.a. argumentiert, dass bis heute jeglicher Nachweis für die verrohende Wirkung von Gangster-Rap fehle. Trotzdem hatte das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle 2016 in erster Instanz bestätigt, weil der Jugendschutz über der Kunstfreiheit stehe.

BPJM-Leiterin Elke Monssen-Engberding hatte die Indizierung seinerzeit auf Anfrage von laut.de wie folgt begründet: "Es ist deswegen indiziert worden, weil es auf Kinder und Jugendliche verrohend wirkt, weil es frauendiskriminierend ist, weil es einen kriminellen Lebensstil verherrlicht und weil es auch homosexuellendiskriminierend ist." Darüber, auf welche Textstellen sich diese Einschätzungen beziehen, wollte sie keine Auskunft geben.

Für die ohnehin oft angefeindete Bundesprüfstelle ist der Vorwurf mangelnder Sorgfalt bei ihren Entscheidungen - zumal von einem hohen deutschen Gericht erhoben - ein harter Schlag. Dass die Behörde gegen das Urteil noch einmal in Revision geht, ist angesichts dieser 'Klatsche' wohl eher unwahrscheinlich.

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2 Kommentare mit 3 Antworten

  • Vor 5 Jahren

    Völlig zurecht, denn die Vorwürfe waren sowieso haltlos

    • Vor 5 Jahren

      Klar..und Verrohung gibt es nicht. Es ist doch ganz normaler Umgangston die Lehrerin als Bitch, Schlampe und Hure zu bezeichnen. Und das man Lehrer bedroht und bespuckt natürlich auch. Und ebenso gehört es es zum guten Ton einer schwangeren Lehrerin anzudrohen, ihr so lange in den Bauch zu treten, bis das ungeborene Kind gestorben ist. Alle die so was nicht normal finden sind Weicheier. Und das die die das androhen genau die Musik hören hat natürlich nichts damit zu tun.

    • Vor 5 Jahren

      Wie gesagt, absolut haltlos! Die die wo androhen tun sind normal

    • Vor 5 Jahren

      Gab es bei uns an der Realschule auch alles schon, Berufsschule nicht viel besser. Zwar keine schwangere Lehrerin, aber dafür Morddrohungen dem Direktor gegenüber, inklusive Skinhead-Bauern, die mit dem Traktor und bewaffnet die Schuldisco stürmten. Beleidigungen und Drohungen Lehrern gegenüber waren keine Seltenheit.