Nach Antisemitismus-Vorwurf und Echo-Skandal droht dem Duo ein Gerichtsverfahren. BMG trennte sich derweil endgültig von den Rappern.

Gütersloh (ebi) - "Mache wieder mal 'nen Holocaust, komm an mit dem Molotow" und "Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen" - die beiden im Zuge der Vergabe des seit heute eingestellten Echos prominent gewordenen Textzeilen von Kollegah und Farid Bang haben nun handfeste Konsequenzen.

Ein Mann aus Gütersloh erstattete gegen die beiden Rapper Anzeige wegen Volksverhetzung, berichtete gestern das Westfalen-Blatt. Die Anzeige richtet sich auch gegen BMG-Vorstandschef Hartwig Masuch.

Der Staatsschutz prüft

Und nicht nur das: Das Majorlabel sagte sich gestern prompt von Kollegah und Farid Bang los. "BMG hält alle geäußerten Vorwürfe gegen Hartwig Masuch für unbegründet. BMG hat die Zusammenarbeit mit den Künstlern Kollegah und Farid Bang beendet. Bertelsmann distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Diskriminierung".

Die Anzeige werde vom Staatsschutz geprüft, heißt es weiter. Die Zeitung zitiert gleichwohl einen Bielefelder Staatsrechtler, der ihr wenig Chancen einräumt. Der besagte Paragraph 130 im Strafgesetzbuch betreffe den Schutz des öffentlichen Friedens, so Prof. Dr. Christoph Gusy. Den sehe er in diesem Fall aber nicht gefährdet.

Neues Echo-Regelwerk in Arbeit

Die anhaltende Diskussion um die Echo-Nominierung- und -Vergabe an die beiden Rapper, in der sich auch viele Musiker und Promis zu Wort meldeten, hat ebenfalls konkrete Folgen. Nachdem zuletzt auch Stardirigent Daniel Barenboim seine Auszeichnungen zurückgegeben hatte, teilten die Verantwortlichen mit, dass Nominierung und Preisvergabe neu gestaltet würden. Der Erneuerungsprozess sei bereits angelaufen, hieß es aus dem Bundesverband Musikindustrie.

Konzertabsage nach Protesten gegen Rap-Duo

Im schweizerischen Schaffhausen wurde im Zuge der Echo-Aufregung bereits Ende vergangener Woche ein für Anfang Mai geplanter Auftritt von Kollegah und Farid Bang bei einem Albanien-Festival abgesagt: Nach öffentlichem Widerstand, den auch Politiker unterstützten, nahmen die Veranstalter den Gig u.a. aufgrund von Sicherheitsbedenken aus dem Programm, heißt es in Schweizer Medien.

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Kollegah

Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion) Kollegah,  | © Selfmade (Fotograf: Laion)

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9 Kommentare mit 15 Antworten

  • Vor 5 Jahren

    Der Move von BMG ist so scheinheilig. Die Textzeilen waren schon lange bekannt und wenn es nicht das ganze Tohuwabohu gegeben hätte, wären Kollegah und Farin Bang immer noch bei ihnen. Wenn man den Katalog der Firma durchsucht finden sich sicher noch viele, von denen sie sich nach dieser Aussage trennen müssen.

  • Vor 5 Jahren

    10 Jahre nach dem HT-Prozess war es wirklich mal wieder an der scheinheiligen Zeit für eine zünftige Volksverhetzungsanklage

    • Vor 5 Jahren

      Bei HT war es aber auch richtig geil. Volksverhetzung wegen eines Tracks gegen Polizisten. Polizisten = ein Volk

      :koks:

    • Vor 5 Jahren

      Da fällt mir ein.. Hab mir letztens "Nachgeladen" und "Greatest Hits I" geholt. Die beiden Alben war zwar etwas teuer dafür sind sie in einem Top Zustand. Nächste Woche kriege ich dann "Teenieslasher" als Cd

    • Vor 5 Jahren

      respekt das du weiterhin am stiso bist :D bei mir is diesbezüglich seit geraumer zeit flaute. muss erstmal diesen zombienutten quark verarbeiten

    • Vor 5 Jahren

      Zombienutten? Mittlerweile ist meine HT Sammlung mit knapp 50 Alben (CD) doch recht groß.

      Lese nur noch hier und da mal einen Beitrag. Halt von dir, garret, baude, torque und noch ein paar andere. Momentan ist laut.de nicht wirklich interessant für mich..

    • Vor 5 Jahren

      Bin momentan auch wieder vermehrt am HT hören. Versuche so den gesunden Mittelweg zwischen frühen Releases und aktuellster Ware zu finden. 2050 und Mit der Maske z.B heute, wohleich letzteres in 2010 als Übergang in die moderne HT-Ära angesehen werden kann

    • Vor 5 Jahren

      Nachgeladen und greatest Hits 1 sind echt gut. Nachgeladen ist ja irgendwie nur ein Remake von dem Album Hirntot.

  • Vor 5 Jahren

    Andererseits haben die Männer in Gütersloh auch sonst wenig zu lachen

  • Vor 5 Jahren

    Gusy bringt die bewusst hoch gefassdte Hürde auf den Punkt. Die Latte liegt bei diesem Delikt seit vielen Jahrzehnten bewusst hoch, weil sonst ja - wie die Menschen eben so sind - das halbe Land wegen Rassismus vorbestraft wäre.

    Der allgemeinen Definiton nach ist der öffentliche Friede der Zustand eines von der Rechtsordnung gewährleisteten, frei von Furcht voreinander verlaufenden Zusammenlebens der Bürger und schützt das Vertrauen der Bevölkerung in das Fortdauern dieses Zustandes.

    1. Hiervon ausggehend würde ein Staatsanwalt m.E. nach sein Fass so aufmachen, dass er darauf abhebt, hier würden beide Täter mittels ihrer Zeilen dazu beitragen, eine u.a. in weiten des Araber- bzw. Islamo-Milieus bestehende Antijudaistische Grundhaltung so zu befeuern und negativ emotionalisierend aufputschen, dass hieraus ein konkretes, aggressives und kriminelles Gefährdungspotential entstünde, welches dazu geeignet wäre, kriminelle Energie frei zu setzen, die in impulsgetriebenen Übergriffen münden können. Dieses Umstandes wären sich die Täter auch mindestens bedingt bewusst, da sie selbst entweder aus diesem Milieu stammen oder hierfür politisch tätig sind. Es sähe sogar danach aus, dass dieser Umstand bewusst zur Geschäftemacherei ausgenutzt werde. Zusatzargument: Der Kippa-Fall neulich.

    2. Dagegen könnte die Verteidigungshaltung dergestalt aussehen, dass man darauf abhebe, hier bewusst lediglich Provokation auf rein künstlerischer Ebene ohne agitativen Hintergrund zu betreiben, die aufgrund ihrer Überzeichnung erkennbar nicht ernst gemeint wäre und hier eher mit dem von der Kunstfreheit deutlich geschützten Schwesterbegriff der Satire verwandt sei. Insofern bestünde gar kein Vorsatz bzgl. des Taterfolgs und eine konkrete Gefährdung des Friedens lediglich aufgrund dieser Zeilen könne nicht nachgewiesen werden.

  • Vor 5 Jahren

    "Mache wieder mal 'nen Holocaust, komm an mit dem Molotow" finde ich tatsächlich bedenklich. Was an der Auschwitz-Line antisemitisch sein soll, kann ich bis heute nicht nachvollziehen. Für Volksverhetzung wird beides nicht reichen imho.

  • Vor 5 Jahren

    Bin kompletter Laie, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das nur krachend scheitern kann und bitte auch soll. Nix für ungut, ich will niemandem vorschreiben, wann er sich beleidigt fühlen darf o ä, auch wenn ich selber die Zeilen nach wie vor für "nur" geschmacklos halte. Aber ich kann eigentlich gar nicht so richtig glauben, dass es nicht Konsens ist, dass Volksverhetzung woanders anfängt und aufhört.

    Soll ihn mal lieber jemand wegen der Davidstern-Nummer verklagen, da besteht doch viel eher Klärungsbedarf...

    • Vor 5 Jahren

      letzteres kann ja noch kommen. muss nur jemand machen.
      allerdings ist deine parallelwertung der laiensphäre dennoch bedingt auf dem holzweg. das liegt einfach am aufbau des $ 130. insofern ist der anzeigeerstatter anscheinend nicht ganz dumm gewesen.

      setzt man die zeilen nämlich in einen gesamtzusammenhang, ist eindeutig klar, welcher holocaust hier gemeinst ist. das könnte die sta dann theoretisch als bewusste herabsetzung und verhöhnung der opfer bei lgeichzeitiger verharmlosung, die so nivellierend ist, dass sie einer glorifizierung nahe kommt.

      denn immerhin war ein kz ja keine muckibude zumdefinieren des eigenen alabasterkörpers, die man jederzeit aufsuchen oder verlassen konnte. und dann noch der spruch mit dem molli. .

      ich denke zwar auch nicht, dass es hier zu einer verurteilung kommen würde. aber so loslaufend, kann man ja auch erstmal per ermittlungsverfahren ne ganze menge stress bei den typen verursachen, bis es eingestellt wird, hehe.

      das deinerseits eingeworfene video hingegen ist verdammt geschickt gemacht. und zwar so haarscharf vor der strafrechtlich relevanten grenze gestoppt, dass man schon hieraus nicht an harmlosen zufall glauben kann.

      hier würde ja nur absatz eins passen. und durch die metaphorisch geschickte bildsprache, rangiert das vid eben nicht auf derselben ebene wie eine hetzschrift oder ähnliches. das ist echt von profis konzipiert, die wissen, dass die verbindung im kopf zwar eindeutigerweise erfolgt, das ganze auch antisemitisch an entsprechende klientel verkaufbar ist, aber durch diesen zusatzschritt des assoziativen hier eben keine stgb-grenze überschritten wurde.

      klar ist das antisemitisch. aber antisemitismus und rassismus ist ja nicht strafbar, solange man punktgenau vor der schwelle des 130 stoppt.