Nach fast zehn Jahren Streit haben sich Hersteller und Rechteinhaber auf eine Urheberrechtsabgabe auf beschreibbare CDs und DVDs geeinigt.

München (maxi) - Aus der Kategorie "Besser spät als nie": Nach einem beinahe zehnjährigen Streit haben der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine Übereinkunft über die Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien geschlossen.

Das heißt im Klartext: Hersteller und Importeure von Rohlingen bezahlen fortan festgelegte Summen an die Verwertungsgesellschaften von künstlerischen Inhalten. Pro einmal beschreibbarer CD werden 1,25 Cent fällig, mehrmals beschreibbare Rohlinge erfordern 2,5 Cent und die Gebühren für DVDs rangieren zwischen 2,5 und 10 Cent.

Dass diese Einigung zum einem Zeitpunkt kommt, an dem das betreffende Medium nur noch vereinzelt in schäbigen Autoradios vor sich hinvegetiert, stört den Vorsitzenden des IM, Rainald Ludewig, nicht im Geringsten: "Dies ist zum einen ein wirtschaftlich vernünftiger Abschluss, der den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit gibt und weiteren Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirkt. Darüber hinaus gibt er zu der Hoffnung Anlass, auch andere noch offene Verfahren ebenfalls partnerschaftlich erledigen zu können. So hatte es der Gesetzgeber ja einmal vorgesehen."

Nur zur Orientierung: 2015 gab der Europäische Gerichtshof grünes Licht für Vergütungspauschalen auf Smartphone-Karten.

Rechtsstreit wegen Urheberrechtsreform

Ausgelöst hatte die zähe gerichtliche Auseinandersetzung die Aufhebung der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze durch den Staat 2008. Damit stieß er private Verhandlungen über die Höhe der Abgaben an, die sich naturgemäß nicht ohne juristischen Beistand klären ließen. Die Forderung nach Pauschalgebühren dient nicht etwa einer Legalisierung rechtswidriger Kopien auf Speichermedien, sondern soll den Einnahmeverlust der Künstler im Zuge zulässiger privater Vervielfältigungen abdecken.

Trotz der Freude über die abgeschlossenen Verhandlungen kritisierte der IM das System der Privatkopievergütung: Es sei nicht mehr zeitgemäß, da Rechteinhaber in der digitalen Welt umfassende Möglichkeiten zur Individualverwertung und zum Schutz ihrer Werke hätten.

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Urheberrecht Weltweiter Streit um Privatkopie

Die SPÖ Wien fordert in einer Pressemitteilung "das Ende der Einschränkungen des Rechts auf Privatkopie". Auch in anderen Ländern konzentriert sich der Streit um Musikpiraterie auf dieses zentrale Thema.

3 Kommentare mit 13 Antworten

  • Vor 6 Jahren

    hab schon seit jahren kein cd-rom/brenner mehr im pc.
    aber hauptsache rainald ludewig hat satisfaktion erhalten :lol:

  • Vor 6 Jahren

    Diese Abgaben sind also nochmal andere als die, die die GEMA ohnehin seit 2000 erhebt? Oder wurden letztere Gebühren gekippt?
    Jedenfalls heute ohnehin egal, da irrelevantes Medium.

    • Vor 6 Jahren

      @DarkO:
      Hat die GEMA jemals ...?
      Nein, hat sie nicht, weil dieser Tarif von der ZPÜ verhandelt wurde. Dort sitzt die GEMA zwar aus gutem Grund schon von Anfang an ganz weit vorne mit im Boot, aber sie ist nicht alleiniges Mitglied. Auf Rohlinge kann man auch urheberrechtlich geschützte Texte oder Bilder brennen, und für die ist die GEMA nicht zuständig.
      Also - die ZPÜ hat genau diesen Tarif neu verhandelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008, und an dieser Stelle waren die Rohlinge definitiv noch ein relevantes Medium. Waren ja noch andere Zeiten. Smartphones waren damals noch nicht weit verbreitet, youtube hat gerade erst das Partnerprogramm aus dem Boden gestampft ... gute alte Zeit.
      Gruß
      Skywise

    • Vor 6 Jahren

      Mein Stand ist noch immer folgender: https://www.computerbase.de/2003-01/gema-g…

      Oder reden wir hier von anderen Abgaben? Meines Wissens erhebt die Gema auch Gebühren für beschreibbare USB Sticks.

    • Vor 6 Jahren

      hmm 2008 rohlinge noch relevantes medium?
      glaub, die letzten hab ich mir iwan 2005/6 gekauft, dannach ging alles in meinem bekanntenkreis nur noch übers inet. und wenn mal beim kumpel größere datenmengen gezogen wurden, dann gings halt über mobile hdd, bzw. musik dann halt auch immer auf pod gehabt.

    • Vor 6 Jahren

      @DarkO:
      Du hast den ersten Satz des verlinkten Beitrags gelesen, der die Überschrift automatisch für "falsch" erklärt? ;)
      Auch auf USB-Sticks fallen Zahlungen an die ZPÜ an, ja. Aber nicht nur an die GEMA, weil - auf USB-Sticks passen wie gesagt ebenfalls Bilder, Filme, Texte, etc. für die die GEMA nicht zuständig ist. Die ZPÜ bringt verschiedene Verwertungsgesellschaften zusammen, die dann gemeinsam mit den Herstellern verhandeln.

      @derherrverprellt:
      Na ja, DU vielleicht schon ...
      https://de.statista.com/statistik/daten/st…
      Gruß
      Skywise

    • Vor 6 Jahren

      @Skywise Das war so ein bisschen Teil meiner Frage. GEMA, ZPÜ...da hab ich nicht den Durchblick. Bleibt dennoch die Frage, was daran jetzt so neu ist, wenn das doch schon vor 15 Jahren beschlossen wurde.

      Jedenfalls interessant, dass selbst die Lieferanten der USB Sticks immer von einer GEMA Abgabe gesprochen haben. Die wissen es also selber nicht besser. ^^

    • Vor 6 Jahren

      nuja, anhand deiner statistik kann man doch schön sehen, dass es ab 2005 sukszessive bergab ging.
      mit ein wenig vorraussicht hätte man sich also den ganzen streit und die damit verbundenen kosten schenken können.
      was ich allerdings nicht ganz verstehe, ist das wörtchen "rückwirkend" in diesem zusammenhang.
      heißt das etwa, die hersteller von genannten speicherträgern müßen einen betrag x gleich der summe der verkauften medien für den zeitraum 2008 bis 2018 entrichten? kann ich mir iwie nicht vorstellen.

    • Vor 6 Jahren

      @DarkO:
      Die Abgabe selbst ist nicht neu, aber sie mußte neu verhandelt werden. Oder vielmehr: man hatte seinerzeit mal kräftig Krach bekommen, wenn ich mich richtig erinnere, weil der alte Tarif die technische Entwicklung nicht berücksichtigt hat bzw. berücksichtigen konnte, weil - Glaskugel war damals beschlagen oder so. Als der Vertrag davor ausgehandelt wurde, hat man den Tarif vor allem von der Speichergröße abhängig gemacht, aber hat sich im Anschluß zunehmend abgezeichnet, daß das nicht mehr realistisch war. '08 hat man sich jedenfalls recht leicht auf einen Tarifvertrag für Speichermedien wie Festplatten einigen können, aber die optischen Speichermedien wie CDs, DVDs, Blu-Ray, die damals mehr oder weniger zum Auslaufmodell erklärt wurden, hat man erst mal bei der Einigung ausgeklammert. Danach hab' ich nichts mehr von der Geschichte gehört, keine Ahnung, weshalb sich das 10 Jahre hingezogen hat.

      Die Hersteller und Lieferanten haben immer gerne von der GEMA-Pauschale gesprochen, ja. Macht auch weniger Aufwand, in der Öffentlichkeit mit bestehenden Feindbildern zu arbeiten als Aufklärungsarbeit zu leisten. ;)
      Gruß
      Skywise

    • Vor 6 Jahren

      @Skywise: Danke für die Aufklärung und ausführliche Erklärung. Als Endverbraucher bekommt man davon ja nicht so viel mit. War jetzt nur etwas irritierend, weil ich nur den Stand von 2003 kannte und das Ganze nicht weiter verfolgt habe.
      Das mit der Abgabe auf USB-Sticks habe ich auch nur mitbekommen, weil wir für eine Tagung ein paar Hundert bestellt haben. Da hieß es dann, dass wir noch mit der GEMA die Zahlung der Gebühr klären müssen. Weshalb ich nie eine Antwort von der GEMA bekommen habe, hat sich damit ja grade geklärt: falscher Adressat. ^^

    • Vor 6 Jahren

      @derherrverprellt:
      Du meinst, wenn man 882.000.000 Einheiten absetzt, sind Verhandlungen noch nachvollziehbar, bei 685.000.000 Einheiten nicht mehr? Also, ich weiß nicht, wann man den ursprünglichen Tarifvertrag gekündigt hat, aber ich schätze, daß da die Zahlen von 2007 noch nicht feststanden und die weitere Entwicklung nicht wirklich absehbar war. Es wird allen Beteiligten klar gewesen sein, daß CDs/DVDs als Speichermedium an Bedeutung verlieren würde, denn das zeichnete sich durch die explodierenden Speicherkapazitäten von Festplatten, USB-Sticks und weitere Entwicklungen z. B. bei Autoradios etc. deutlich ab. Aber es wurden trotzdem noch zu viele verkauft, um diesen Markt zu ignorieren.

      Der Tarifvertrag gilt mit dem heutigen Datum ab dem 1. Januar 2008. So steht es geschrieben *schulterzuck*. Wenn der Vertrag so geschlossen wurde, heißt das für mich: rückwirkend. Ich gehe jetzt aber davon aus, daß in den letzten Jahren Zahlungen geleistet wurden und höchstens Ausgleichszahlungen fällig werden, denn ich glaube, den grundsätzlichen Vertrag dürfte niemand wirklich in Frage gestellt haben, wenn man sich über bei den ursprünglich im selben Tarif verhandelten Festplatten einigen konnte.
      Gruß
      Skywise

    • Vor 6 Jahren

      @DarkO:
      Ja, falscher Adressat, aber eigentlich ist das ohnehin eine Angelegenheit, die zwischen Herstellern bzw. Importeuren und der ZPÜ geklärt werden muß - die Endverbraucher haben damit im Kern gar nix zu tun. Also - klar, die Knäcke wird von den Herstellern auf die Händler abgewälzt und die Händler wälzen das auf den Kunden ab, insofern latzt es letzten Endes der Verbraucher. Aber das tut er auch, wenn der Einkauf des Herstellers schlechte Preise bei den Rohstoffen erzielt, wenn der Hersteller 'ne Betriebsfeier durchzieht oder wenn beim Händler vor Ort ein Azubi die Bohnensuppe vom Vortag der Auslegeware opfert. Die "GEMA-Gebühren" haben nur deshalb so hohe Wellen geschlagen, weil sie auf den Rechnungen explizit ausgewiesen wurde, anderenfalls hätte sich da keine Sau drüber aufgeregt. Würde man die weitere Zusammensetzung der Verkaufspreise ebenso deutlich aufschlüsseln, glaube ich, daß da weit größere Skandale drin versteckt wären als die Vergütung der ZPÜ.
      Gruß
      Skywise

    • Vor 6 Jahren

      @sky
      gehe jetzt mal davon aus, dass die klage erst 2008 eingereicht wurde (10 jahre) und warum man da nicht schon über die zahlen vom vorjahr verfügen sollte, erschließt sich mir nicht.
      peak war 2005 mit 882 mio, 2008, jahr des prozessbeginns, waren es schon knapp 300 mio einheiten weniger.
      anhand dieser tendenz muss man doch kein prophet sein um zu erkennen, dass eine klage in der größenordnung, welche sich dann meist über mehrere jahre hinzieht, sich am ende als finanziell ziemlich etraglos darstellt.
      gut, kenne jetzt die kosten/nutzen rechnung nicht, aber ich würde mal aus meiner kaufmännischen sicht heraus behaupten, dass man da jede menge zeit und geld für nichts und wieder nichts verbrannt hat.

    • Vor 6 Jahren

      und zwar ziemlich absehbar.

    • Vor 6 Jahren

      @derherrverprellt:
      Ich weiß nicht, ob es da eine Klage gab ... Zoff bestimmt, aber ob ein Gericht damit betraut war ...? Und ich gehe davon aus, daß der Streit 2007 seinen Anfang nahm und der alte Tarifvertrag entsprechend zum Jahresende gekündigt wurde. Ob man da bereits das volle Ausmaß der 2007er Umsätze kannte, glaube ich nicht - so Statistiken müssen ja auch erst mal erhoben werden. Ich glaube auch, daß es in erster Linie um die Festplatten ging, die im selben Tarifvertrag verhandelt waren, aber das macht eine Regelung bezüglich der CDs/DVDs auch nicht obsolet, und eine neunstellige Anzahl von CDs/DVDs ergeben unterm Strich auch keine Erdnüßchen. Allein wenn man davon ausgeht, daß die 598 Mio., die 2008 "verbrannt" wurden, allesamt CDs (günstigster Tarif) waren, kommt man für dieses Jahr auf einen Betrag von 11.960.000 Euro, der an die ZPÜ gezahlt werden mußte. Ich kann mir schon vorstellen, daß da zumindest beim einen oder anderen Rechteinhaber noch eine Zusatzpizza pro Jahr rausspringt.
      Gruß
      Skywise