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Fake-Daddy vor Gericht

Mit "Affalterbach", das muss man ihm lassen, hat sich Shindy jedenfalls nachhaltig ins Gespräch gebracht. Über ein Jahr ist der Track schon alt, und geistert immer noch durch die Schlagzeilen. Am Montag stand Shindy vor Gericht, nachdem er beim Videodreh zu schnell gefahren ist.

Die Behörden störten sich an der Geschwindigkeitsübertretung allerdings weniger als an der per Blitzerfoto dokumentierten Verwendung des offensichtlich falschen Kennzeichens:

175.000 Euro Strafe hält die Staatsanwaltschaft für DAD-DY 1 für angemessen. Shindys Anwalt findet das überzogen: "Mein Mandant hat sich nicht strafbar gemacht", zitiert Bild den Advokaten. "Es fehlte an der für den Kennzeichenmissbrauch notwendigen rechtswidrigen Absicht." Das Video sei veröffentlicht und das beanstandete Kennzeichen bereits millionenfach gesehen worden.

Eine Drehgenehmigung habe vorgelegen, dummerweise hat die Produktionsfirma wohl versäumt, sich auch das Fake-Nummernschild genehmigen zu lassen. Ob diese Schlurigkeit Shindy wirklich sechsstellige Beträge kosten wird, entscheidet das zuständige Gericht im Juni.

"Die Gesetze haben natürlich irgendwo ihre berechtigten Gründe", finden sie bei hiphop.de. "Aber angesichts der nachvollziehbaren Erklärung von Shindys Anwalt muss man mal wieder an der pragmatischen Intelligenz so mancher meme-würdiger Almans zweifeln."

"Meme-würdige Almans", echt jetzt? Ich finde ja auch, dass Vergehen und angepeiltes Strafmaß da in keinerlei Verhältnis stehen. Aber solche Pauschalvorwürfe vom spießigen Deutschen bauen halt auch bloß wieder ein komplett unnötiges Wir-gegen-die-Szenario auf: "Wir" sind so, "die" sind so, ist alles herkunftsbedingt, keiner kann aus seiner Haut: Derlei Quatsch könnten wir doch bitte endlich überwinden, statt ihn noch statt mit einem Namen mit "HHRedaktion" zu unterschreiben.

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