Wer Böses rappt, der Böses tut
Schon in den ausgehenden 90ern untersuchte Stuart Fischoff, Psychologe an der California State University in Los Angeles, im Rahmen einer Studie den Einfluss, den Rap-Texte auf Geschworene haben. Das Ergebnis überrascht wenig: Die Mitglieder der Jury, die zusätzlich zu biografischen Informationen über den Angeklagten dessen gewalttätige, sexistische Rap-Texte vorgelegt bekamen, zeigten sich signifikant stärker bereit, ihn des Mordes für schuldig zu befinden, als die Geschworenen, die ohne Kenntnis der Lyrics entschieden.
Zurück zum Fall Skinner: Ein Berufungsgericht kassierte später das Urteil, nachdem sich ein Zusammenhang zwischen den Mord und den Texten auch auf Biegen und Brechen nicht konstruieren ließ. Gestern sollte nun eigentlich das oberste Gericht des Bundesstaates New Jersey grundsätzlich klären, ob Rap-Texte als verwertbares Beweismaterial herhalten dürfen, oder ob sie nicht vielleicht doch unter die Kunstfreiheit fallen. Die Entscheidung muss allerdings doch noch warten - wegen höherer Gewalt. Der Winter hat die amerikanische Ostküste dieser Tage so fest im Griff, dass alle Gerichte geschlossen bleiben, meldet die Süddeutsche Zeitung.
Noch keine Kommentare