Der größte deutsche Internet-Provider versendet Mahnungen an Nutzer von Morpheus und Co.

Konstanz (psj) - Zum ersten Mal reagiert ein deutscher Provider auf Beschwerden wegen illegaler Tauschaktivitäten. Wie einige Kunden berichteten, erhielt eine unbekannte Anzahl an Surfern schriftliche Mahnungen. Sie seien - anhand der Nutzungsdaten von IP-Adresse und Zeit - als Anbieter von urheberrechtlich geschützten Materials identifiziert worden.

Auslöser für den Rüffel war anscheinend, dass die User Filme wie z.B. "Shrek" in der Tauschbörse Morpheus angeboten hatten. Daraufhin sei die Telekom vom Inhaber des Copyrights darum gebeten worden "Maßnahmen zu ergreifen", wie Heise online die Telekom zitiert. Die Aktion scheint aber nicht darauf abzuzielen, rechtliche Schritte zu ergreifen. Vielmehr versucht die Firma, ihr Image zu verbessern. Aufgrund des billigen pauschal-Tarifs "T-DSL flat" finden sich bei T-Online besonders viele tauschwütige Menschen.

Wirkliche Konsequenzen drohen den Betroffenen - wie es aussieht - vorerst nicht: Abgesehen davon, dass die rechtliche Lage von Tauschbörsen und kopierten Medien in Deutschland völlig unklar ist, dürfen Telekommunikations-Unternehmen nutzerbezogene Daten nach bisheriger Rechtsprechung nur kurze Zeit speichern. Solange keine polizeiliche Ermittlung läuft, werden die Daten und damit jeglicher Beweis automatisch gelöscht. Mit dem zweiten Anti-Terrorpaket von Innenminister Schily könnte sich das allerdings ändern ... "Musikliebhaber wie Terroristen behandelt" - hoffentlich werden wir diese Schlagzeile nie lesen müssen.

Weiterlesen

Noch keine Kommentare