Die gestern vom Bundestag beschlossene Urheberrechtsreform erklärt Privatkopien von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" in Zukunft für unzulässig. Dies bedeutet für Nutzer von P2P-Tauschbörsen, dass falls der Bundestag der Novelle zustimmt, neben dem Upload auch der Download …
@BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.
Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):
blabla...ja klar....aber das ist mein geistiges eigentum. Ich sollte auch mal nen thread aufmachen zu diesem thema...moment melde ich mich noch rasch bei ver.di an
OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders.... meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen???
@Cane (« OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders.... meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen??? »):
Aber akzeptiere doch einfach dass du in deinem arbeitsvertrag diese art der rechteregelung zugestimmt hast!
natürlich habe ich dem zugestimmt...das ist ja wohl nicht die frage...aber wenn wir uns hier über geistiges eigentum und urheberrechte unterhalten(und möglicherweise über knebelverträge in der musikindustrie), dann ist dieser vergleich doch mehr als angemessen
Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere?
hei, du wirst genau für diese arbeit und deine urheberrechte entlohnt. wenn es dir nicht passt hast du a.) bei deinem vertrag was falsch gemacht und b.) kannst du dir ja n neuem job suchen. @Cane (« Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere? »):
vielleicht weil du hier rumheulst wie ein schulmädchen ? wär nur so ne idee
@BzR (« Ich weiß nicht, aber hast Du den Rest des Threads gelesen, bevor Du gepostet hast? Wenn ja, hättest Du vielleicht gesehen, worauf sich dieses Posting bezieht, nämlich auf die Behauptung, CDs seien früher billiger gewesen. »):
Dein Problem verstehe ich jetzt nicht mehr, aber okay. Bodennebel hat darauf hingewiesen, dass CDs früher genauso teuer waren wie heute. Das hatte ich auch nie in Frage gestellt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der absolute Preis einer CD (ob vor oder nach Euro-Umstellung) nicht der springende Punkt ist, sondern das insgesamt zu hohe Preisniveau von CDs - und das schon seit Markteinführung. Ich kanns dir aber gerne nochmal per PN erklären, falls es hier jemanden langweilt... @BzR (« Und wenn Du hier länger bleiben möchtest [...] Wenn Du damit ein Problem haben solltest, dann geh bitte gleich. »):
Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...
@Peter W. (« Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...
Greets, Peter. »):
29.06.2007 (11:52 Uhr)
Der Thread beginnt Spaß zu machen, jetzt gibts endlich richtig Beef.
NICHT? SIEHE HIER...@Cane (« @BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.
Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):
also ich dachte das wir das thema mit dem arbeitsvertrag durch hatten... es geht mir nur darum einen vergleich zu schaffen was geistiges eigentum angeht...um somit wir den bogen zum urspünglichen thema: urheberrecht falls du das nicht mehr weißt, zu schlagen...
nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis
@Cane (« nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis »):
siehe oben....wenn es kostenfrei wäre...dann wäre es ja allgemeingut...wie luft
Die gestern vom Bundestag beschlossene Urheberrechtsreform erklärt Privatkopien von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" in Zukunft für unzulässig. Dies bedeutet für Nutzer von P2P-Tauschbörsen, dass falls der Bundestag der Novelle zustimmt, neben dem Upload auch der Download …
@BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.
Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):
blabla...ja klar....aber das ist mein geistiges eigentum. Ich sollte auch mal nen thread aufmachen zu diesem thema...moment melde ich mich noch rasch bei ver.di an
du möchtest statt argumenten die deine recht plumpen aussagen nicht gerade stützen, wohl auch lieber das gegenteil hören
dein "geistiges eigentum"...
könnte das ein anderer aber vllt. nicht genauso gut?
OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders....
meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen???
Naja, qualitative Einschätzungen sind zum Glück keine juristische Frage.
Immerhin ist selbst die Musik von DJ Ötzi urheberrechtlich geschützt.
@Cane (« OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders....
meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen??? »):
Aber akzeptiere doch einfach dass du in deinem arbeitsvertrag diese art der rechteregelung zugestimmt hast!
natürlich habe ich dem zugestimmt...das ist ja wohl nicht die frage...aber wenn wir uns hier über geistiges eigentum und urheberrechte unterhalten(und möglicherweise über knebelverträge in der musikindustrie), dann ist dieser vergleich doch mehr als angemessen
Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere?
man sollte immer aufpassen, das man nicht alles auf den kleinsten gemeinsamen nenner herunterbricht um übereinstimmung zu erzielen.
desweiteren ist es recht lästig mit dir zu diskutieren, solange du argumente nicht akzeptierst, sondern sie einfach nur abschmetterst.
siehe das thema buch, bei dem schon heute in den diversen verlagen die alarmglocken klingeln.
hei, du wirst genau für diese arbeit und deine urheberrechte entlohnt. wenn es dir nicht passt hast du a.) bei deinem vertrag was falsch gemacht und b.) kannst du dir ja n neuem job suchen.
@Cane («
Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere? »):
vielleicht weil du hier rumheulst wie ein schulmädchen ? wär nur so ne idee
@BzR (« Ich weiß nicht, aber hast Du den Rest des Threads gelesen, bevor Du gepostet hast? Wenn ja, hättest Du vielleicht gesehen, worauf sich dieses Posting bezieht, nämlich auf die Behauptung, CDs seien früher billiger gewesen. »):
Dein Problem verstehe ich jetzt nicht mehr, aber okay. Bodennebel hat darauf hingewiesen, dass CDs früher genauso teuer waren wie heute. Das hatte ich auch nie in Frage gestellt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der absolute Preis einer CD (ob vor oder nach Euro-Umstellung) nicht der springende Punkt ist, sondern das insgesamt zu hohe Preisniveau von CDs - und das schon seit Markteinführung. Ich kanns dir aber gerne nochmal per PN erklären, falls es hier jemanden langweilt...
@BzR (« Und wenn Du hier länger bleiben möchtest [...] Wenn Du damit ein Problem haben solltest, dann geh bitte gleich. »):
Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...
Greets,
Peter.
@Peter W. («
Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...
Greets,
Peter. »):
29.06.2007 (11:52 Uhr)
Der Thread beginnt Spaß zu machen, jetzt gibts endlich richtig Beef.
@Vapour Trail («
desweiteren ist es recht lästig mit dir zu diskutieren, solange du argumente nicht akzeptierst, sondern sie einfach nur abschmetterst. »):
wenn dir ne diskussion mit mir zu lästig ist, dann diskutier halt nicht...aber wo ich argumente nicht akzeptiere ist mir nicht ganz klar...
NICHT? SIEHE HIER...@Cane (« @BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.
Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):
blabla...ja klar.... »):
also ich dachte das wir das thema mit dem arbeitsvertrag durch hatten... es geht mir nur darum einen vergleich zu schaffen was geistiges eigentum angeht...um somit wir den bogen zum urspünglichen thema: urheberrecht falls du das nicht mehr weißt, zu schlagen...
...und wie ich gerade sehe habe in eben diesem post auch auf das geistige eigentum hingewiese...das hast du im zitat nur weggelassen
dann mal andersherum.
musik ist allgemeingut?
nach der urheberrechts definition ja wohl nicht
eher interessiert mich deine persönliche meinung.
nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis
sie ist kein allgemeingut sollte aber für jeden frei (umsonst?) zugänglich sein?
@Cane (« nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis »):
siehe oben....wenn es kostenfrei wäre...dann wäre es ja allgemeingut...wie luft