Die Bürgerschaft der Hansestadt hat den Auftritt des umstrittenen Sängers am 22. August untersagt.

Rostock (ebi) - Es wäre aufgrund der Corona-Pandemie ziemlich sicher ohnehin zu einer Absage gekommen: Die Rostocker Bürgerschaft hat Xavier Naidoos Auftritt in der Stadthalle am 22. August verboten. Als Grund wird unter anderem seine Nähe zu den Reichsbürgern beziehungsweise zur QAnon-Bewegung genannt. Wir erinnern uns? Letztere glauben zum Beispiel an eine weltweit agierende Elite, die Kinderblut nutzt, um sich den Traum ewiger Jugend zu erfüllen.

Bürgerschaft und Stadtverwaltung liegen bei der Entscheidung allerdings nicht ganz auf einer Linie: Die Stadtverwaltung äußerte grundsätzliche rechtliche Bedenken, sorgte sich aber auch ums Image. Öffentliche Einrichtungen seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Stadthalle dürfe kein Veranstalter oder Künstler aufgrund religiöser oder politischer Ansichten ausgeschlossen werden, zitiert der Spiegel. Man befürchtet auch, das Verbot könnte der Stadt als kulturellem Standort insgesamt schaden.

Der parteilose Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen habe nun 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen, teilte ein Stadtsprecher mit. Im vergangenen Jahr sah der Bürgermeister für die Absage noch keine rechtlich ausreichende Grundlage. Den Antrag, für den es im Juni 2020 noch keine Mehrheit gegeben hatte, hatten Linke, Grüne und SPD erneut eingebracht.

Ein heikles Thema

Das heikle Thema Auftrittsverbot aufgrund weltanschaulicher Ansichten oder politischer Äußerungen dürfte nun wieder höhere Wellen schlagen, zumal Naidoos "Hin und Weg"-Tour noch in zahlreichen weiteren großen Venues Halt machen soll. So müssen bei einer Entscheidung beispielsweise Fragen der Meinungs- und Kunstfreiheit einfließen. Im Einzelfall dürfte eine Kommune bei einem ausgesprochenen Auftrittsverbot auch juristisch weniger angreifbar sein, wenn sich die Location in ihrem Eigentum befindet und nicht im Besitz eines privaten Veranstalters.

Widerstand gegen Auftritte von Naidoo, der im vergangenen Jahr wegen als rassistisch eingestufter Äußerungen auch seinen DSDS-Jurorensessel räumen musste, formierte sich auch in anderen Städten. So hatte in Berlin beispielsweise ein SPD-Politiker die Zitadelle Spandau 2020 aufgefordert, das in diesem August geplante Konzert abzusagen. Nach einem gestern veröffentlichten, von Xaidoo mit verantworteten Verschwörungs-Video dürften diese Bestrebungen noch deutlich Fahrt aufnehmen.

Der zuständige CDU-Kulturstadtrat Gerhard Hanke sagte daraufhin, würde das Bezirksamt das Konzert verbieten, könne der Veranstalter Schadensersatzklagen stellen. Eine andere Frage sei, ob strafrechtlich gegen Naidoo vorgegangen werde. Dies müssten jedoch die Ordnungsbehörden entscheiden. Sollten Kunstschaffende gegen das Gesetz verstoßen haben, könnten Ämter unter Umständen einen Auftritt untersagen, zitierte ihn damals der Tagesspiegel.

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Xavier Naidoo

Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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11 Kommentare mit 11 Antworten

  • Vor 2 Jahren

    "Wir erinnern uns? Letztere glauben zum Beispiel an eine weltweit agierende Elite, die Kinderblut nutzt, um sich den Traum ewiger Jugend zu erfüllen."

    Ich erinnere mich ganz dunkel, da war doch was... :lol:

  • Vor 2 Jahren

    Verstehe nicht so ganz, was damit erreicht werden soll. Fänd's denke ich sinnvoller, ihn auftreten zu lassen und wenn er dabei irgendwelche rechtlich fraglichen Aussagen trifft, soll er halt dafür belangt werden.
    Bin generell dafür, wenn private Clubs sich solche Heinis nicht geben wollen und auch mal Stellung beziehen. Aber bei "öffentlichen"/städtischen Räumen, sind die Problematiken bzw. Gleichbehandlung, Meinungsfreiheit etc. den mMn relativ überschaubaren Nutzen nicht wert.

  • Vor 2 Jahren

    Ich finde, dass durch ein Verbot dieser künstlerischen und intellektuellen Diarrhoe unnötig viel Aufmerksamkeit geboten wird. Lasst ihn spielen, stellt eventuell noch Warnhinweise auf, dass Naidoos Ansichten nicht der Faktenlage entsprechen und wer sich sowas dann immer noch anschauen will, dem ist sowieso nicht zu helfen.