Dieter Bohlen hat sich mit seinem ehemaligen Werbepartner, der Großmolkerei Müller-Milch, außergerichtlich geeinigt.
Augsburg (ebi) - Im Streit zwischen Dieter Bohlen und seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Großmolkerei Müller-Milch AG, kommt es morgen doch zu keinem Zivilprozess, teilte das Augsburger Landgericht mit. Beide Parteien hätten sich außergerichtlich geeinigt und striktes Stillschweigen über den genauen Inhalt vereinbart.
Bohlen hatte von Müller-Milch im vergangenen Dezember 500.000 Euro wegen der fristlosen Kündigung seines Buttermilch-Werbevertrags gefordert. Zuvor hatte er in einem Interview erklärt: "Buttermilch wird von 50-jährigen alternativen Bio-Latschenträgerinnen gekauft. Dass die nicht unbedingt Produkte kaufen, auf denen meine Rübe prangt, ist doch klar." Müller-Milch hatte ihm daraufhin gekündigt und später eine 900.000 Euro schwere Gegenklage wegen Geschäftsschädigung nachgeschoben.
Privat läufts ähnlich glatt. Der frisch gebackene Vater des kleinen Maurice Cassian hatte jüngst verkündet, er wolle noch drei Kinder haben. "In meinem Alter ist das Kinderkriegen noch okay", sagte Bohlen, der aus seiner ersten Ehe bereits drei Kinder im Teenageralter hat. Seine 25-jährige Lebensgefährtin Estefania Küster mache jetzt erst einmal eineinhalb Jahre Babypause.
Im Herbst soll dann die dritte Staffel der RTL-Castingshow "Deutschland Sucht Den Superstar" anlaufen. Bohlen ist als einziger der Jury-Mitglieder übrig geblieben Laut RTL soll er aber nicht mehr den Siegersong komponieren. Zuletzt hatte der Spiegel unter Berufung auf Sendermitarbeiter berichtet, dass die bisherigen Casting-Aufrufe kaum auf Interesse stoßen würden und der Rücklauf von Bewerbern "dramatisch niedrig" sei. Sony BMG denke sogar über einen Ausstieg aus dem Vertrag mit RTL nach, das die Anlaufschwierigkeiten offiziell zurückwies.
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