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Anfang letzter Woche fiel das Urteil gegen Schwesta Ewa: Zweieinhalb Jahre Haft hielt das Frankfurter Landgericht für eine angemessene Strafe für Körperverletzung in 35 Fällen, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger. Der Schuldspruch wurmt nun offenbar alle Beteiligten: Den einen geht er zu weit, den anderen nicht weit genug.

Schwesta Ewas Anwälte, vermeldet der Spiegel, haben in der Hoffnung Berufung eingelegt, das Urteil zu einer zweijährigen Haftstrafe abmildern zu können, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Staatsanwaltschaft geht ebenfalls in Revision und fordert statt zweieinhalb vier Jahre und drei Monate Gefängnis. In nächster Instanz möchte man hier auch die Vorwürfe Zuhälterei und Menschenhandel berücksichtigt sehen. In diesen Punkten wurde Ewa zunächst freigesprochen, nachdem mehrere Zeuginnen die Freiwilligkeit ihrer Rotlichtaktivitäten beteuert hatten.

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