Urteil bestätigtDeutschrap wird auf eine seiner weiblichen Stimmen erst einmal verzichten müssen: Der Bundesgerichtshof hat das schon 2017 gegen Schwesta Ewa verhängte Urteil bestätigt. Für gefährliche Körperverletzung, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Steuerhinterziehung …

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