Bleibtböserjunge
Unbeeindruckt zeigten sich auch die Richter am Kölner Verwaltungsgericht von der Klage, mit der Bushido gegen die Indizierung seines Albums vorzugehen versuchte. Dort erging am Freitag das Urteil: Abgelehnt. "Sonny Black" gilt weiterhin als jugendgefährdend. Kollege Falk Schacht, einer meiner favorisierten Erklärbären, erläuterte dem WDR zum Thema ein, zwei Sachverhalte, nachzulesen hier:
"Rapmusik ist die hässliche Fratze der Gesellschaft", verteidigt er nicht unbedingt Bushido, sondern unser aller Lieblingsgenre. "Und wenn die Gesellschaft sich selbst sieht, dann mag sie das nicht. Aber es ist nicht der Rapper, der daran schuld ist. Es sind die Umstände, die dazu führen, dass das Gesicht entsteht. Trotzdem wird die Verantwortung immer nur in Richtung des Rappers geschoben. Dabei ist er ja sozusagen nur derjenige, der es ausspricht." Hilft trotzdem nix: "Sonny Black" bleibt auf der Schwarzen Liste.
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