Pay up, Diddy
Übersee gibt es diese Woche zwar auch Gründe, sich die Haare zu raufen, aber starten wir mit positiven Nachrichten. So langsam kommt nämlich etwas Bewegung in eine der vielen Klagen rund um Diddy.
A Michigan judge has ordered beleaguered hip-hop mogul Sean "P. Diddy" Combs to pay out a $100 million judgment to a man currently in prison who claimed Combs drugged and sexually assaulted him back in 1997. https://t.co/O8AoqlLSeb
— CBS News (@CBSNews) September 11, 2024
Am vergangenen Montag wurde ein Versäumnisurteil zugunsten einer der vielen Kläger*innen verabschiedet, die dem Mogul unter anderem jahrelange sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Missbrauch vorwerfen. Das Gericht sprach die Entscheidung aus, nachdem Diddy trotz Anwesenheitspflicht der virtuellen Gerichtsverhandlung ferngeblieben sei. Mit dem Schuldspruch geht eine Schadensersatzzahlung von 100 Millionen Dollar einher. Noch kann Diddy allerdings gegen das Urteil Widerspruch einlegen.
Der Kläger Derrick Lee Cardello-Smith klagte Diddy im vergangenen Jahr an und beschuldigte den Rapper, ihn im Jahr 1997 auf einer Party unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Wie es die Ironie des Schicksals will, saß Cardello-Smith allerdings zum Zeitpunkt der Klage selbst wegen sexueller Übergriffe hinter Gittern. Er verzichtete auch vollkommen auf die Beratung eines Anwalts, da sich der 51-Jährige selbst bestens mit Strafrecht auskenne. Beweise lieferte er in Form von Besuchsprotokollen aus dem Gefängnis, die offenlegen, dass Diddy ihn nach seiner Anklage besucht und ihm mehrere Millionen Dollar angeboten habe, um die Klage fallen zu lassen. Als er ablehnte, habe Combs ihm gedroht: "Du weißt doch, wie wir die Dinge regeln."
Auch wenn Combs' Camp offiziell noch keinen Einspruch eingereicht hat, widersprach dem Urteil bereits einer seiner Anwälte: "Dieser Mann ist ein verurteilter Schwerverbrecher und Sexualstraftäter [...] Zu seinem Lebenslauf gehört nun auch, dass er das Gericht vom Gefängnis aus betrogen hat, da Herr Combs noch nie von ihm gehört hat, geschweige denn, dass ihm eine Klage zugestellt wurde. Mr. Combs hofft auf eine rasche Abweisung dieses Urteils."
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