Staatsfeind Nummer acht
Ebenfalls vor Gericht steht inzwischen Fler, von dem man wahrlich kein Fan sein muss, um diesen Tweet der Generalstaatsanwaltschaft mindestens seltsam zu finden:
1/2#KriminalgerichtMoabit, Saal 500: Unsere Kollegin hat in der Hauptverhandlung gerade eben 8! Anklageschriften gegen den #Rapper „Fler“ verlesen. pic.twitter.com/wHX2k0dnIT
— Generalstaatsanwaltschaft Berlin (@GStABerlin) November 4, 2020
Eigentlich ist "eklig" das treffendere Wort. Was, bitte, soll das denn? Die Staatsanwaltschaft soll sich gefälligst sachlich mit dem Sachverhalt befassen, statt zu versuchen, marktschreierisch irgendwelche Socialmedia-Punkte zu sammeln. "8 (!) Anklageschriften" plärrt es uns da (mit Ausrufezeichen!!!) entgegen. Alter, ja, und? Dann verhandelt die, und gut is', statt so zu tun, als stehe da statt eines unbeherrschten Hohlbrots, möglicherweise einem mit Sprühdose, mindestens Staatsfeind Nummer acht vor Gericht.
Mir erschließt sich da übrigens auch das in Aussicht gestellte Straßmaß kein Stück weit. "Bis zu vier Jahre Haft" prophezeit in der Bild-Zeitung eine Mitarbeiterin (die bizarrerweise den doch gar nicht sooo verbreiteten Nachnamen Losensky trägt). Kommt mir für Verbrechen des Kalibers Fahren ohne Führerschein oder Herumgepöbele gegen aufdringliche Journalist*innen bei aller Nicht-Zuneigung gegenüber Fler doch reichlich überzogen vor.
1 Kommentar mit 2 Antworten
Wird da nicht auch Körperverletzung und/oder Raub verhandelt wegen des RTL-Kamerateams? Da wären vier Jahre für einen mehrfach vorbestraften nicht undenkbar.
Knast wäre so wundervoll.
ja. aber, bitte: das ist doch (nach meinem rechtsverständnis) kein "raub", einem aufdringlichen presseheini die kamera wegzunehmen.