Heute wurde in Berlin mit der Mehrheit der Großen Koalition das hitzig debattierte Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Damit wird es Rechteinhabern künftig erleichtert, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Sie besitzen ab sofort einen Auskunftsanspruch …
je nachdem....kann auch ein schritt in die richtige richtung sein. weg von der totalen kriminalisierung normaler privater tauscher und deren unverhältnismäßigem abgekochtwerden durch eklatant hohe fantasieabmahnunggebühren von hurenanwälten.
und wer richtig handel betreibt, dem kann der künstler in den arsch treten.
genaueres kann man natürlich erst nach lektüre der primärquelle sagen.
die gilt nämlich nicht für die MI. Haben die heute so im Bundestag erklärt. Aber das ganze Urteil hat irgendwie nix auffe Hacken, wenn man das hier liest... www.tauschnix.de oder www.wb-law.de
Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen.
@Ragism (« Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen. »):
Das Gesetz schlägt gar nicht an. Es ist schliesslich nur ein Gesetz. Und um die Daten deines Downloads zu bekommen müssten sie erstmal deine Daten einsehen dürfen das sie ohne akuten Grund und richter nicht dürfen.
Bist du aber protokoliert aufgefallen durch das Bereitstellen von Filmen, Musik etc... z.b. bei Emule, torrent usw... dann kann man dich zurück verfolgen. Und ich glaube nicht das leute so doof sind und z.b. "Windows Service Pack 2" als "Findet Nemo", anbieten. Deswegen reichen ja die Anwälte Megabyte grosse Excel dateien ein bei den Staatsanwälten die dann für rund 40 Euro die Daten erfragen müssen natürlich pro anschluss, die dann über akteneinsicht an die Anwälte geht. Und herzlichen Glückwunsch hat der Steuerzahler 40 euro ausgegeben und die Anwälte tausende von euro gut gemacht.
Desweiteren sagt eine IP Adresse NICHTS über den Rechner dahinter aus. Bei einem haushalt von 3 PC's kann es jeder der drei gewesen sein, also auch jeder der drei nutzer. Im Einzelfall natürlich immer der Besitzer des Anschlusses. Also schön das W-lan zumachen.
@Scorpion-c (« @Ragism (« Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen. »):
Das Gesetz schlägt gar nicht an. Es ist schliesslich nur ein Gesetz. Und um die Daten deines Downloads zu bekommen müssten sie erstmal deine Daten einsehen dürfen das sie ohne akuten Grund und richter nicht dürfen.
Bist du aber protokoliert aufgefallen durch das Bereitstellen von Filmen, Musik etc... z.b. bei Emule, torrent usw... dann kann man dich zurück verfolgen. Und ich glaube nicht das leute so doof sind und z.b. "Windows Service Pack 2" als "Findet Nemo", anbieten. Deswegen reichen ja die Anwälte Megabyte grosse Excel dateien ein bei den Staatsanwälten die dann für rund 40 Euro die Daten erfragen müssen natürlich pro anschluss, die dann über akteneinsicht an die Anwälte geht. Und herzlichen Glückwunsch hat der Steuerzahler 40 euro ausgegeben und die Anwälte tausende von euro gut gemacht.
Desweiteren sagt eine IP Adresse NICHTS über den Rechner dahinter aus. Bei einem haushalt von 3 PC's kann es jeder der drei gewesen sein, also auch jeder der drei nutzer. Im Einzelfall natürlich immer der Besitzer des Anschlusses. Also schön das W-lan zumachen. »):
Alles schon klar. Der Besitzer des Anschlusses ist verantwortlich (allerdings gibt es da einiges, was man rechtlich noch tun kann).
In der Theorie funktionieren viele Gesetze ja schon, nur hat sich bei mir noch keine Behörde und kein Staatsapparat als fähig und verantwortungsvoll genug erwiesen, mit meinen Daten ordentlich umzugehen. Daß persönliche Daten jetzt einfach an private Interessenverbände der Industrie weitergereicht werden dürfen, ist wohl nur ein weiteres Beispiel für unsere kaputte Zeit.
Ich habe zwar nur diese News gelesen und bin auch sonst juristisch totaler Laie, aber ich male trotzdem mal den Teufel an die Wand und sage: alles scheiße, vor allem der Staat und der Komerz.
laut eilbeschluss des bundesverfassungsgericht zur vorratsdatenspeicherung dürfen sie eh nicht an die verbindungsdaten ran, das gesetz ist somit wirkungslos.
es sei denn filesharing gilt als schwere straftat, aber das bringen die lobbyisten bestimmt auch noch irgendwann durch.
@Anonymous (« Hab eine kleine Frage, hoffe einer kann sie beantworten. Ich bin ein Fan von russischer Rockmusik, ist es nun legal auschließlich russische Mp3s (kostenlos) zu laden? Sie sind ja nicht in der GEMA eingetragen und verletzen somit kein Urheberrecht, oder? »):
Ich habe mal gehört, dass das in Russland (Ich denke jetzt mal, dass du das von einer russischen Seite runterlädst) alles anders ist. Es ist zwar von der Moral her auch ein Diebstahl, da aber dort andere Gesetze herrschen, müsstest du nichts zu befürchten haben. Die haben da nicht so viel langeweile, wie bei uns in Deutschland, dass die kleinen Privalleuten hinterher schnüffeln. Es wurden aber auch schon Tauschbörsen aus anderen Ländern geschlossen/gesprerrt, weil bemerkt wurde, dass auch Menschen aus Ländern, wo die Gesetze schärfer sind, dort runterladen. Hoffentlich habe ich da jetzt nichts durcheinander gebracht, wenn doch, bitte verbessern
@Ragism (« Alles schon klar. Der Besitzer des Anschlusses ist verantwortlich (allerdings gibt es da einiges, was man rechtlich noch tun kann). »):
Und das wäre? Ich dachte immer, der Besitzer des Anschlusses ist immer verantwortlich für das, was darüber rauf und runtergeladen wird...
Ansonsten vermutlich mal wieder ein Gesetz, das so schön gedacht war, aber in der Realität mal wieder am Problem vorbeiführt.
Die einzige Möglichkeit, wie sich die Musikindustrie Geld für illegal geladene Musik wiederholen kann, ist es, direkt an die Provider zu gehen. Schließlich sind die die einzigen, die daran noch verdienen - denn will man schnell und günstig an die neusten Hits, braucht es einen schnellen Breitband-Anschluss. Aber wie das regeln? Pauschal jeden unter Generalverdacht stellen, der das Internet nutzen will geht nicht und auf Freiwilligkeit kann man da ja auch nicht setzen...
Und außerdem: wenn das Mitschneiden von Musik aus dem (Internet-) Radio nach wie vor legal ist, wer beweist einem dann, daß seine Musik dort ihren Ursprung hat und nicht einem file-sharing-Programm entstammt? Oder andersherum: ist es dann legal, auf diese Art und Weise aufgezeichnetes Material in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen? Eine mit aus dem Radio aufgenommener Musik bespielte Kassette durfte man doch auch beliebig oft kopieren und verschenken, oder nicht?! Beste Grüße
@marke23 (« Und das wäre? Ich dachte immer, der Besitzer des Anschlusses ist immer verantwortlich für das, was darüber rauf und runtergeladen wird...
Ansonsten vermutlich mal wieder ein Gesetz, das so schön gedacht war, aber in der Realität mal wieder am Problem vorbeiführt.
Die einzige Möglichkeit, wie sich die Musikindustrie Geld für illegal geladene Musik wiederholen kann, ist es, direkt an die Provider zu gehen. Schließlich sind die die einzigen, die daran noch verdienen - denn will man schnell und günstig an die neusten Hits, braucht es einen schnellen Breitband-Anschluss. Aber wie das regeln? Pauschal jeden unter Generalverdacht stellen, der das Internet nutzen will geht nicht und auf Freiwilligkeit kann man da ja auch nicht setzen... »):
ich versteh jetzt nicht so ganz, warum Provider an Filesharern verdienen könnten. Eine Flatrate hat heute fast jeder, kosten tut das praktisch nix mehr und jeder Provider hat eher Interesse daran so wenig Traffic wie möglich erleiden zu müssen - was bei gross angelegten Tauschbörsennutzern eben genau nicht der Fall ist.
Zitat (« Und außerdem: wenn das Mitschneiden von Musik aus dem (Internet-) Radio nach wie vor legal ist, wer beweist einem dann, daß seine Musik dort ihren Ursprung hat und nicht einem file-sharing-Programm entstammt? Oder andersherum: ist es dann legal, auf diese Art und Weise aufgezeichnetes Material in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen? Eine mit aus dem Radio aufgenommener Musik bespielte Kassette durfte man doch auch beliebig oft kopieren und verschenken, oder nicht?! Beste Grüße »):
Ich denke, es dürfte kein Problem sein, einen Stream-Mitschnitt von einem CD-Rip zu unterscheiden und dies auch beweiswirksam belegen zu können. Zudem du auch erst mal einen Richter finden musst, der dir abnimmt, dass die 500 vollständigen Alben auf deiner Festplatte alle von Online-Radios gezogen sind.
Zitat (« Ein "gewerbliches Ausmaß" ist also bereits dann gegeben, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" veröffentlicht wird. »):
Heisst das, dass Filme, deren Kinostart mehrere Jahre zurückliegt und die mittlerweile auch im TV liefen, nicht unter gewerbliches Ausmaß bzw. wirtschaftlicher Vorteil fallen? Und wie wird eigentlich "unmittelbar nach seiner Veröffentlichung" definiert?
Insgesamt hört sich das Gesetz nach den hier gegebenen Infos weitaus harmloser an, als ich bislang angenommen hatte. Insbesondere die Begrenzung der Abmahngebühren ist ein Schritt in die richtige Richtung.
@Vielfrass (« ich versteh jetzt nicht so ganz, warum Provider an Filesharern verdienen könnten. Eine Flatrate hat heute fast jeder, kosten tut das praktisch nix mehr und jeder Provider hat eher Interesse daran so wenig Traffic wie möglich erleiden zu müssen - was bei gross angelegten Tauschbörsennutzern eben genau nicht der Fall ist. »):
Ok, das ist klar. Was ich meinte, war, daß die Einzigen, die dafür bezahlt werden (und dabei ist es natürlich ganz gleich, ob der Traffic durch normales surfen oder illegales Nutzen von online-Tauschbörsen zustande kommt), die Provider sind. Sie sehen wenigstens überhaupt mal Geld dafür und verdienen daran. Klar hat heutzutage jeder ne Flatrate, was aber nicht bedeutet, das man dafür nichts bezahlt. Klar sind die Preise für Internetzugänge massiv gefallen. Aber: Wenn die Provider die einzigen sind, die für die Internetnutzung Geld sehen und diese Nutzung zumindest zu einem Teil auch aus Filesharing besteht, dann verdienen die Provider indirekt auch an der Existenz solcher Tauschbörsen. Provider wollen natürlich nicht, daß über ihre Server illegale Inhalte verbreitet werden, sind auf der anderen Seite aber sicherlich froh, daß viele Menschen eine 16000er DSL-Flatrate kaufen, die sie wahrscheinlich nicht ordern würden, wenn sie gar nicht die Möglichkeit hätten, Musik und Filme 'kostenlos' runterzuladen. Gegenargument dazu ist natürlich, daß es solche Inhalte auch legal zu kaufen gibt und auch dabei eine schnelle Leitung nicht hinderlich ist... Aber: Die Provider hätten sicherlich die Möglichkeit, zumindest den Zugang zu altbekannten Tauschbörsen zu verhindern und ein Kontrollsystem einzusetzen, daß auch neu hinzukommende blockt. Deshalb bleibe ich dabei, daß Provider (wenn auch nur indirekt) an illegalen Tauschbörsen verdienen und es deshalb ein (wenn auch nicht DER) Weg sein könnte, sie durch eine Pauschale an die Musik- und Filmindustrie zur Verantwortung zu ziehen.
@Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader? Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):
Gesetzlich ist diese Lücke bereits geschlossen. Technisch, simpel, der Download mit der IP wird vom Provider, aka Rapidshare mitgeloggt. Diese kann theoretisch abgefragt werden, technisch alles machbar, aber Aufwendig, wegen Standort des Anbieters und örtliche Gesetze, gibt einfach größere Ziele. (also .com nicht .de) Unmöglich ist es nicht! Bittorent und Emule sind einfacher mitzuschneiden (kannst also auch ein Schild hochhalten mit der Aufschrift "Hallo Welt"), da macht das Verklagen nochmal so viel spaß.
@Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader? Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):
Heute wurde in Berlin mit der Mehrheit der Großen Koalition das hitzig debattierte Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Damit wird es Rechteinhabern künftig erleichtert, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Sie besitzen ab sofort einen Auskunftsanspruch …
Zitat (« Die IP-Adresse ermöglicht eine zweifelsfreie Zuordnung von Bewegungen im Internet zu einem bestimmten Computer. »):
lol
ficker.
je nachdem....kann auch ein schritt in die richtige richtung sein.
weg von der totalen kriminalisierung normaler privater tauscher und deren unverhältnismäßigem abgekochtwerden durch eklatant hohe fantasieabmahnunggebühren von hurenanwälten.
und wer richtig handel betreibt, dem kann der künstler in den arsch treten.
genaueres kann man natürlich erst nach lektüre der primärquelle sagen.
die gilt nämlich nicht für die MI. Haben die heute so im Bundestag erklärt. Aber das ganze Urteil hat irgendwie nix auffe Hacken, wenn man das hier liest... www.tauschnix.de oder www.wb-law.de
Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen.
beide quellen sind ja nur presseerklärungen des (sehr interessanten) vereins und der zugehörigen kanzlei.
nein, nein...ohne das bundestagsprotokoll und den wortlaut wird da kaum echte meinungsbildung möglich sein.
@Ragism (« Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen. »):
Das Gesetz schlägt gar nicht an. Es ist schliesslich nur ein Gesetz. Und um die Daten deines Downloads zu bekommen müssten sie erstmal deine Daten einsehen dürfen das sie ohne akuten Grund und richter nicht dürfen.
Bist du aber protokoliert aufgefallen durch das Bereitstellen von Filmen, Musik etc... z.b. bei Emule, torrent usw... dann kann man dich zurück verfolgen. Und ich glaube nicht das leute so doof sind und z.b. "Windows Service Pack 2" als "Findet Nemo", anbieten. Deswegen reichen ja die Anwälte Megabyte grosse Excel dateien ein bei den Staatsanwälten die dann für rund 40 Euro die Daten erfragen müssen natürlich pro anschluss, die dann über akteneinsicht an die Anwälte geht. Und herzlichen Glückwunsch hat der Steuerzahler 40 euro ausgegeben und die Anwälte tausende von euro gut gemacht.
Desweiteren sagt eine IP Adresse NICHTS über den Rechner dahinter aus. Bei einem haushalt von 3 PC's kann es jeder der drei gewesen sein, also auch jeder der drei nutzer. Im Einzelfall natürlich immer der Besitzer des Anschlusses. Also schön das W-lan zumachen.
@Scorpion-c (« @Ragism (« Wenn das Gesetz anschlägt, wenn nur ein Film heruntergeladen wurde, so dürfte das im Prinzip jeden treffen. Viele Dateien (Service Packs etc.) haben mittlerweile eine vergleichbare Größe wie Filme oder Musiksammlungen. Mich würde also interessieren, auf welcher Grundlage hin ein Richter nun entscheiden soll, ob eine IP einen Raubkopierer verbirgt oder nicht?
Jedenfalls mal wieder eine tolle Aktion von unserer Regierung. Es ist nun also legal, persönliche Daten an Konzerne weiterzureichen. »):
Das Gesetz schlägt gar nicht an. Es ist schliesslich nur ein Gesetz. Und um die Daten deines Downloads zu bekommen müssten sie erstmal deine Daten einsehen dürfen das sie ohne akuten Grund und richter nicht dürfen.
Bist du aber protokoliert aufgefallen durch das Bereitstellen von Filmen, Musik etc... z.b. bei Emule, torrent usw... dann kann man dich zurück verfolgen. Und ich glaube nicht das leute so doof sind und z.b. "Windows Service Pack 2" als "Findet Nemo", anbieten. Deswegen reichen ja die Anwälte Megabyte grosse Excel dateien ein bei den Staatsanwälten die dann für rund 40 Euro die Daten erfragen müssen natürlich pro anschluss, die dann über akteneinsicht an die Anwälte geht. Und herzlichen Glückwunsch hat der Steuerzahler 40 euro ausgegeben und die Anwälte tausende von euro gut gemacht.
Desweiteren sagt eine IP Adresse NICHTS über den Rechner dahinter aus. Bei einem haushalt von 3 PC's kann es jeder der drei gewesen sein, also auch jeder der drei nutzer. Im Einzelfall natürlich immer der Besitzer des Anschlusses. Also schön das W-lan zumachen. »):
Alles schon klar. Der Besitzer des Anschlusses ist verantwortlich (allerdings gibt es da einiges, was man rechtlich noch tun kann).
In der Theorie funktionieren viele Gesetze ja schon, nur hat sich bei mir noch keine Behörde und kein Staatsapparat als fähig und verantwortungsvoll genug erwiesen, mit meinen Daten ordentlich umzugehen. Daß persönliche Daten jetzt einfach an private Interessenverbände der Industrie weitergereicht werden dürfen, ist wohl nur ein weiteres Beispiel für unsere kaputte Zeit.
Bla bla bla.
Ich habe zwar nur diese News gelesen und bin auch sonst juristisch totaler Laie, aber ich male trotzdem mal den Teufel an die Wand und sage: alles scheiße, vor allem der Staat und der Komerz.
Jawohl!
laut eilbeschluss des bundesverfassungsgericht zur vorratsdatenspeicherung dürfen sie eh nicht an die verbindungsdaten ran, das gesetz ist somit wirkungslos.
es sei denn filesharing gilt als schwere straftat, aber das bringen die lobbyisten bestimmt auch noch irgendwann durch.
@Anonymous (« Hab eine kleine Frage, hoffe einer kann sie beantworten. Ich bin ein Fan von russischer Rockmusik, ist es nun legal auschließlich russische Mp3s (kostenlos) zu laden? Sie sind ja nicht in der GEMA eingetragen und verletzen somit kein Urheberrecht, oder? »):
Ich habe mal gehört, dass das in Russland (Ich denke jetzt mal, dass du das von einer russischen Seite runterlädst) alles anders ist. Es ist zwar von der Moral her auch ein Diebstahl, da aber dort andere Gesetze herrschen, müsstest du nichts zu befürchten haben. Die haben da nicht so viel langeweile, wie bei uns in Deutschland, dass die kleinen Privalleuten hinterher schnüffeln. Es wurden aber auch schon Tauschbörsen aus anderen Ländern geschlossen/gesprerrt, weil bemerkt wurde, dass auch Menschen aus Ländern, wo die Gesetze schärfer sind, dort runterladen.
Hoffentlich habe ich da jetzt nichts durcheinander gebracht, wenn doch, bitte verbessern
@Ragism («
Alles schon klar. Der Besitzer des Anschlusses ist verantwortlich (allerdings gibt es da einiges, was man rechtlich noch tun kann). »):
Und das wäre? Ich dachte immer, der Besitzer des Anschlusses ist immer verantwortlich für das, was darüber rauf und runtergeladen wird...
Ansonsten vermutlich mal wieder ein Gesetz, das so schön gedacht war, aber in der Realität mal wieder am Problem vorbeiführt.
Die einzige Möglichkeit, wie sich die Musikindustrie Geld für illegal geladene Musik wiederholen kann, ist es, direkt an die Provider zu gehen. Schließlich sind die die einzigen, die daran noch verdienen - denn will man schnell und günstig an die neusten Hits, braucht es einen schnellen Breitband-Anschluss. Aber wie das regeln? Pauschal jeden unter Generalverdacht stellen, der das Internet nutzen will geht nicht und auf Freiwilligkeit kann man da ja auch nicht setzen...
Und außerdem: wenn das Mitschneiden von Musik aus dem (Internet-) Radio nach wie vor legal ist, wer beweist einem dann, daß seine Musik dort ihren Ursprung hat und nicht einem file-sharing-Programm entstammt? Oder andersherum: ist es dann legal, auf diese Art und Weise aufgezeichnetes Material in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen? Eine mit aus dem Radio aufgenommener Musik bespielte Kassette durfte man doch auch beliebig oft kopieren und verschenken, oder nicht?!
Beste Grüße
@marke23 («
Und das wäre? Ich dachte immer, der Besitzer des Anschlusses ist immer verantwortlich für das, was darüber rauf und runtergeladen wird...
Ansonsten vermutlich mal wieder ein Gesetz, das so schön gedacht war, aber in der Realität mal wieder am Problem vorbeiführt.
Die einzige Möglichkeit, wie sich die Musikindustrie Geld für illegal geladene Musik wiederholen kann, ist es, direkt an die Provider zu gehen. Schließlich sind die die einzigen, die daran noch verdienen - denn will man schnell und günstig an die neusten Hits, braucht es einen schnellen Breitband-Anschluss. Aber wie das regeln? Pauschal jeden unter Generalverdacht stellen, der das Internet nutzen will geht nicht und auf Freiwilligkeit kann man da ja auch nicht setzen... »):
ich versteh jetzt nicht so ganz, warum Provider an Filesharern verdienen könnten. Eine Flatrate hat heute fast jeder, kosten tut das praktisch nix mehr und jeder Provider hat eher Interesse daran so wenig Traffic wie möglich erleiden zu müssen - was bei gross angelegten Tauschbörsennutzern eben genau nicht der Fall ist.
Zitat («
Und außerdem: wenn das Mitschneiden von Musik aus dem (Internet-) Radio nach wie vor legal ist, wer beweist einem dann, daß seine Musik dort ihren Ursprung hat und nicht einem file-sharing-Programm entstammt? Oder andersherum: ist es dann legal, auf diese Art und Weise aufgezeichnetes Material in Tauschbörsen zur Verfügung zu stellen? Eine mit aus dem Radio aufgenommener Musik bespielte Kassette durfte man doch auch beliebig oft kopieren und verschenken, oder nicht?!
Beste Grüße »):
Ich denke, es dürfte kein Problem sein, einen Stream-Mitschnitt von einem CD-Rip zu unterscheiden und dies auch beweiswirksam belegen zu können. Zudem du auch erst mal einen Richter finden musst, der dir abnimmt, dass die 500 vollständigen Alben auf deiner Festplatte alle von Online-Radios gezogen sind.
Zitat (« Ein "gewerbliches Ausmaß" ist also bereits dann gegeben, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" veröffentlicht wird. »):
Heisst das, dass Filme, deren Kinostart mehrere Jahre zurückliegt und die mittlerweile auch im TV liefen, nicht unter gewerbliches Ausmaß bzw. wirtschaftlicher Vorteil fallen?
Und wie wird eigentlich "unmittelbar nach seiner Veröffentlichung" definiert?
Insgesamt hört sich das Gesetz nach den hier gegebenen Infos weitaus harmloser an, als ich bislang angenommen hatte. Insbesondere die Begrenzung der Abmahngebühren ist ein Schritt in die richtige Richtung.
@dein_boeser_Anwalt (« ... hurenanwälten... »):
@Vielfrass («
ich versteh jetzt nicht so ganz, warum Provider an Filesharern verdienen könnten. Eine Flatrate hat heute fast jeder, kosten tut das praktisch nix mehr und jeder Provider hat eher Interesse daran so wenig Traffic wie möglich erleiden zu müssen - was bei gross angelegten Tauschbörsennutzern eben genau nicht der Fall ist. »):
Ok, das ist klar. Was ich meinte, war, daß die Einzigen, die dafür bezahlt werden (und dabei ist es natürlich ganz gleich, ob der Traffic durch normales surfen oder illegales Nutzen von online-Tauschbörsen zustande kommt), die Provider sind. Sie sehen wenigstens überhaupt mal Geld dafür und verdienen daran. Klar hat heutzutage jeder ne Flatrate, was aber nicht bedeutet, das man dafür nichts bezahlt. Klar sind die Preise für Internetzugänge massiv gefallen.
Aber: Wenn die Provider die einzigen sind, die für die Internetnutzung Geld sehen und diese Nutzung zumindest zu einem Teil auch aus Filesharing besteht, dann verdienen die Provider indirekt auch an der Existenz solcher Tauschbörsen.
Provider wollen natürlich nicht, daß über ihre Server illegale Inhalte verbreitet werden, sind auf der anderen Seite aber sicherlich froh, daß viele Menschen eine 16000er DSL-Flatrate kaufen, die sie wahrscheinlich nicht ordern würden, wenn sie gar nicht die Möglichkeit hätten, Musik und Filme 'kostenlos' runterzuladen.
Gegenargument dazu ist natürlich, daß es solche Inhalte auch legal zu kaufen gibt und auch dabei eine schnelle Leitung nicht hinderlich ist...
Aber: Die Provider hätten sicherlich die Möglichkeit, zumindest den Zugang zu altbekannten Tauschbörsen zu verhindern und ein Kontrollsystem einzusetzen, daß auch neu hinzukommende blockt.
Deshalb bleibe ich dabei, daß Provider (wenn auch nur indirekt) an illegalen Tauschbörsen verdienen und es deshalb ein (wenn auch nicht DER) Weg sein könnte, sie durch eine Pauschale an die Musik- und Filmindustrie zur Verantwortung zu ziehen.
@Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader?
Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):
Gesetzlich ist diese Lücke bereits geschlossen.
Technisch, simpel, der Download mit der IP wird vom Provider, aka Rapidshare mitgeloggt. Diese kann theoretisch abgefragt werden, technisch alles machbar, aber Aufwendig, wegen Standort des Anbieters und örtliche Gesetze, gibt einfach größere Ziele. (also .com nicht .de)
Unmöglich ist es nicht!
Bittorent und Emule sind einfacher mitzuschneiden (kannst also auch ein Schild hochhalten mit der Aufschrift "Hallo Welt"), da macht das Verklagen nochmal so viel spaß.
@Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader?
Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):
[url=http://www.netzwelt.de/news/75431_2-rapids… sieht das aus.
Und [url=http://www.netzwelt.de/news/77049-gema-vs-… hier[/b:60f70b0118][/url] ist so ziemlich der neueste Stand.