Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Texte setzt Flers "AirMax Muzik" ab dem 30. September auf den Index - zwei Jahre nach der Veröffentlichung.

Bonn (dek) - "Das hier ist wieder mal ein Grund diesen Fler zu hassen,
jetzt habt ihr wieder tausend Gründe es wie Fler zu machen.
Denn mein Mixtape kommt jetzt raus und es sprengt die Kassen,
und alle Hater und die Medien, nein sie könn's nich fassen."

Scheint, als hätte "dieser Fler" in seinem Rap zu "AirMax Muzik" Recht gehabt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) setzt das gleichnamige Album von 2007 ab dem 30. September auf den Index. Für den Rapper bedeutet das neben einer großen Medienaufmerksamkeit und steigenden Verkaufszahlen im Vorfeld: "AirMax Muzik" darf ab diesem Zeitpunkt an Kinder und Jugendliche nicht mehr verkauft oder beworben werden. Auch auf Konzerten gilt das Verbot.

"Das Verbot ist ein Zeichen"

Dass Titel mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Texten in Kinderohren nichts zu suchen haben, steht außer Frage. Dass aber bei solch harten Lyrics von Bushido und Co. nicht früher eingegriffen wird, liegt an einer Verordnung, derzufolge die Behörden erst reagieren dürfen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Im Falle Fler ordnete das bayerische Landeskriminalamt die Untersuchung an, wie Elke Monssen-Engberding von der BPjM auf Nachfrage von laut.de erklärt. Sie ist überzeugt vom Nutzen des Verbots auch nach langem Zeitraum: "Es ist ein Zeichen, eine Deutlichmachung, damit die Plattenfirmen etwas ändern und keine Neuauflagen mehr machen können."

Auch die Umsatzeinbußen für die Rapper findet sie gerechtfertigt, die mit ihren Texten das Denken junger Menschen negativ beeinflussen. Dass sich Rapper auch mit dem Verbot brüsten, glaubt sie nicht: "Die freuen sich nicht über die Indizierung, sonst würden sie nicht mit ihren Anwälten dagegen vorgehen."

Zur Verbreitung bleibt Fler noch viel Zeit

Kinder und Jugendliche, die "AirMax Muzik" bereits seit zwei Jahren legal erwerben, können das Gehörte nicht einfach so aus ihrem Gedächtnis löschen. Das Album zurückgeben müssen sie selbstverständlich auch nicht. Und eine Kontrolle, ob sie nicht trotz der Indizierung an die Tracks gelangen, ist sowieso unmöglich.

Kein Wunder, dass nicht etwa die Bundesprüfstelle, sondern allem Anschein nach das Umfeld des Rappers die Nachricht vom baldigen Verbot verbreitet. Und das schon jetzt, obwohl "AirMax Muzik" erst ab dem 30. September auf der schwarzen Liste steht. Ein kluger Schachzug: so bleiben noch drei Wochen, um den Ghettorap unters Volk zu bringen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Behörde erst lange nach einer Veröffentlichung eingreift. Vor etwa einem Monat kam Massivs Re-Releasealbum "Blut gegen Blut" auf den Index, nachdem es ebenfalls zuvor der Jugend frei zum Verkauf stand. In einem Song heißt es unter anderem: "Dropkick auf dein Kopf, dein Blut kein Stop! Ihr macht alle Popshit, die Kugel kommt mit Absicht!"

Fotos

Fler und Massiv

Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny) Fler und Massiv,  | © Al Massiva (Fotograf: Ondro Ovesny)

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  • BPjM-Studie zum Umgang mit Hip Hop http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-thema-hiphop-broschuere-2008,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf

64 Kommentare

  • Vor 14 Jahren

    Klar ist das alles relevant, keine Frage.

    Und mit Slang komme ich schon sehr gut klar mittlerweile - wenn man sich ein paar Jahre Mühe gibt mit Lyrics lesen, nachschlagen, Zusammenhänge bilden, aus dem Kontext schließen, etc - dann verstehe ich heutzutage wirklich extrem viel, wenn auch vielleicht erst nach dem zweiten, dritten Durchlauf.

  • Vor 14 Jahren

    @lautuser (« Klar ist das alles relevant, keine Frage.

    Und mit Slang komme ich schon sehr gut klar mittlerweile - wenn man sich ein paar Jahre Mühe gibt mit Lyrics lesen, nachschlagen, Zusammenhänge bilden, aus dem Kontext schließen, etc - dann verstehe ich heutzutage wirklich extrem viel, wenn auch vielleicht erst nach dem zweiten, dritten Durchlauf. »):

    ich dachte da eigentlich eher an solche dinge wie die wu-bible oder das juice lexikon der ying-yang twins....

  • Vor 14 Jahren

    @Sodhahn («

    ich dachte da eigentlich eher an solche dinge wie die wu-bible oder das juice lexikon der ying-yang twins.... »):

    An WAS? Habe ich noch nie von gehört.