Ein Richter verurteilte in den USA die Internet-Musikfirma MP3.com zu einer Strafe von 118 Mio $.

New York (edy) - Richter Jed Rakoff rechtfertigte das Urteil damit, dass MP3.com wissentlich und vorsätzlich gegen die Urheberrechte der klagenden, weltgrößten Musikfirma Universal Music Group verstoßen habe. Die Höhe der Summe von umgerechnet 264 Mio. Mark sei als Abschreckung für andere potenzielle Delinquenten zu verstehen.

Universal verlangten ursprünglich 45.000 $ für jede CD, deren Urheberrechte missachtet wurden, gingen aber auf 25.000 $ runter, nachdem die MP3.com-Anwälte vor einem Konkurs warnten.

Die Verteidiger von MP3.com argumentierten ursprünglich damit, dass die Kunden ihrer Klienten, bevor sie irgendeine CD aus dem Netz laden konnten, nachweisen mussten, diese CD schon zu besitzen. Dies sei dann durch Eingabe der CDs in deren Computer geschehen.

Im November wird der Bezirksrichter darüber entscheiden, ob MP3.com, wie von Universal gefordert, für 10.000 CDs Entschädigung zahlen muß, oder für höchstens 4.700, wie die Beklagten angeben. Bereits im April stand das Urteil fest, dass eine Verletzung der Urheberrechte vorlag. Unklar war zu diesem Zeitpunkt jedoch, wie hoch und in welchem Umfang die finanzielle Entschädigung ist.

MP3.com gehen natürlich in Berufung.

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