Der Sänger verklagt den Sony/ATV Verlag wegen der Rechte an einigen Beatles-Songs. Der Verlag findet das "kindisch".
New York (ana) - Paul McCartney hat eine Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV bei einem New Yorker Gericht eingereicht. Dabei geht es um die Eigentumsrechte an Songs wie "Love Me Do", "Yesterday", "Hey Jude" und "All You Need Is Love", die er zusammen mit John Lennon für die Beatles geschrieben hatte.
Nach amerikanischem Urheberrecht würden die Rechte im Oktober nächsten Jahres sowieso an McCartney übergehen, der Sänger der Beatles will allerdings sicherstellen, dass der Verlag die Übergabe nicht durch rechtliche Auseinandersetzungen verzögert. Er will zusätzlich erreichen, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit seines Urheberrechts bestätigt.
Der Verlag zeigt sich enttäuscht: "Wir blicken auf eine jahrelange gute Zusammenarbeit mit Paul McCartney und John Lennons Erben zurück, was den Erhalt und die Verbreitung einer nachhaltigen Wertigkeit des Song-Katalogs entspricht. Wir sind enttäuscht über die Anklage und empfinden diese als unnötig und kindisch." erklärt ein Vertreter dem Rolling Stone.
Michael Jackson überbot McCartney
Als McCartney 1984 die Rechte an den Beatles-Songs zurückkaufen wollte, überbot ihn Michael Jackson und ersteigerte die Rechte für 47,5 Millionen Dollar. McCartney und Lennon hatten ihre Rechte bereits in den Sechzigern an unterschiedliche Verleger verkauft.
Der King of Pop half Sony danach, Sony/ATV zu gründen. Seine Erben verkauften vergangenes Jahr ihren Anteil an dem Unternehmen zusammen mit den Songrechten für 750 Millionen Dollar.
Entscheidung des US-Gerichts als Vorlage für Klagen in Großbritannien
Während nach US-Urheberrecht die Rechte 56 Jahre nach Erstveröffentlichung automatisch an den Urheber zurück gehen (gilt für Werke vor 1978), ist dies in Großbritannien bereits nach 50 Jahren der Fall. Allerdings hatte ein Gericht in einem ähnlichen Fall bei Duran Duran entschieden, dass die Übergabe durch geschlossene Verträge im UK verhindert werden kann.
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Halts Maul, Paul!