Die Elektronik-Legenden Kraftwerk pflegen einen sehr rigiden Umgang mit ihren teilweise mehr als dreißig Jahre alten Werken. Nun steht eine Klage gegen die Frankfurter Produzentengröße Moses Pelham am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung an. Hütter und Co. werfen Pelham vor, im Sabrina …
Also bei mir tun die ganzen Videos! Aber zum Thema: So eine Klage ist doch völliger Schwachsinn, Beats leben doch vom "verwursten" alter Samples und Kraftwerk will das kaputt machen -.-
@momomu (« "und Kraftwerk will das kaputt machen -.- »):
Nee, ich glaube die wollen Geld sehen.Ich denke, die geben gerne einige Ihrer "Musikalischen Ergüsse" frei. Gegen eine Spende in die, wahrscheinlich, leere "Rentenkasse".
Remember ! "Money makes the World go around"(Liza Minelli)
@momomu (« Beats leben doch vom "verwursten" alter Samples und Kraftwerk will das kaputt machen -.- »):
Sagen wir's mal so: Kraftwerk gelten als Tüftler und als solche als ziemlich langsame Arbeiter. Es gibt Gerüchte, daß allein das Stück "Radioaktivität" ein Jahr von der ersten Idee zur Fertigstellung der veröffentlichten Fassung gebraucht hat. Da wachsen einem die Stücke schon ans Herzchen und wenn dann jemand für eigene Zwecke mit dem Sampler ein paar Sekunden aus dem Stück herausfräst, dann findet man das bestimmt erst mal nicht gut.
naja, Kraftwerk lassen sich einfach nicht alles gefallen. Da gabs auch schon mit anderen Bands Probleme, glaub ich, als Rammstein was geklaut haben, da haben die auch gleich mal die Meinung gesagt. Ich bin ja froh, dass Oomph! selber so sehr protuktiv sind und nicht Sachen klauen müssen (obwohl das denen ja dauernd passiert das andere bei ihnen klauen, im großen Stil gleich noch dazu.....Oomph! sind da viel zu gutmütig und kämpfen nicht gleich dagegen an...)
@Anonymous (« ich bin selbst (klassischer-)musiker und in unserern werken ist es gang und gäbe, dass ein paar takte "zitiert" werden, bis zu 7 takten sind übrigens per gerichtsentscheid legitim.(Ich könnte in der renaissance anfangen und mit beispielen von gestern aufhören) das hat man vor 400 jahren in der szene genauso gemacht wie heute »):
So lange gibt es den Gerichtsbescheid schon Problem ist, daß es hier in erster Linie um Samples geht - und da liegt die Geschichte ein kleines bißchen anders. Einzelfall rules.
Zitat (« und das beispiel "radioaktivität" hinkt gewaltig! richtige musiker brauchen teilweise dekaden um ein stück von "nur" 5 minuten bühnenreif fertigzustellen. »):
Ich will mich nicht mit einem klassischen Musiker streiten, aber *das* kommt nun wirklich auf den Musiker an, scheißegal ob "richtig" oder nicht. Mozart konnte ganze Konzerte oder sogar Opern innerhalb weniger Tage aus dem Ärmel schütteln, Beethoven hat Jahre an einer Messe gesessen, Schubert konnte sich Gerüchten zufolge bereits nach kurzer Zeit nicht mal mehr an seine eigenen Werke erinnern, Berg hat trotz siebenjähriger Arbeit seine "Lulu" nicht mehr vollenden können. Und das sind erst mal nur die Beispiele, die mir spontan dazu einfallen ...
Zitat (« ich für meinen teil behaupte einfach, dass die combo kraftwerk ihre chance wittert an geld zu kommen, vorallem weil der titel jetzt schon mehr als 10 jahre auf dem markt ist. »):
Nun ist es aber leider so, daß 10 Jahre bei Kraftwerk relativ wenig ausmachen. Die Preise der Alben liegen meines Wissens bis heute in einem Hochpreis-Bereich, ein Phänomen, das man vielleicht noch bei den Beatles beobachten kann, danach wird's aber auch schon langsam eng. Das bedeutet für mich, daß die Alben nach wie vor gefragt sind und die Plattenfirma es überhaupt nicht nötig hat, hier über Preissenkungen nachzudenken, weil sich die Dinger immer noch verkaufen. Wenn die Nachfrage also über die Jahre in etwa gleichgeblieben ist, haben Kraftwerk einen solchen Firlefanz eigentlich überhaupt nicht nötig. Meiner Ansicht nach geht es hier weit eher ums Prinzip, weniger um Geld.
Urheberrechtlich ist das eine spannende und lange diskutierte Frage. Bin sehr gespannt auf das Urteil - ich bin ziemlich sicher, dass Sampling möglich bleiben wird, auch ohne jedesmalige Zustimmung. Urheberrecht ist das Mittel eines sehr komplexen Interessenausgleichs zwischen Urheber, Verwerter und Allgemeinheit bzw. Drittkünstlern. Insofern wird da ein vertretbarer Ausgleich gefunden werden.
@KRFTWRK (« @mihau (« wo waren die die letzten 10 jahre? »):
vielleicht stolperten sie grad durch zufall drüber. es gibt leute, die haben bis heute diesen song von sabrina setlur nicht gehört (so wie ich z.b.). »):
ignoranz als ausrede? das lief damals im radio und tv auf und ab
Mh nach reiflicher Überlegung 2s? Ich meine was hat das mit Musik zu tun. Haben ja Klingeltöne mehr Aussagekraft.
Also wer sich wegen 2s oder 2cm in die Hose macht ist entweder doof oder ein kleinkarierter Spießer der mit den Greifzirkel und Lineal den Tisch deckt.
Müssen scheinbar 2 sehr wichtige Sekunden gewessen sein und selbst wenn diese 2s das ganze Stück ausgemacht haben, kann ich nur Sagen Gratulation, geistig überhoben habt ihr euch damit wirklich nicht, okay der Kopierer noch weniger, aber schämt ihr euch nicht selbst? 2s sind also die Quintessenz des ganzen Songs? Das auch noch mit einer Klage bestätigen zu lassen, echt da habt ihr euch aber ein Armutszeugnis ausgestellt.
Da ich die Zeitschrift nicht da habe, kann ich nicht sicher sein, aber das OLG Hamburg scheint sich zuvor mit dem SV befasst zu haben (ZUM 2006, S. 760 - Metall auf Metall). Die haben, wenn ich die Sekundärquelle richtig verstehe, das Sampling in diesem Fall untersagt. Ist jetzt aber eher unseriös diese Einschätzung, da ich das Urteil nicht hier habe.
An sich ist ein spezieller "Sound" soweit ich weiß nicht urheberschutzfähig, weil er kein Werk ist. So sehen es auch die beiden führenden Lehrbücher zum Urheberrecht in DLand, Rehbinder, Urheberrecht (2008), § 14 Rn. 176; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht (2007), § 9 Rn. 190.
Mal sehen, was herauskommt. Immer schwer sowas zu kommentieren, wenn man den genauen Sachverhalt nicht hat und sich alles aus einer Minimeldung zusammenreimt.
@Anonymous (« Dafür ziehen die sogar noch nach rund 10(!) Jahren bis vor den BGH! Lächerlich! »):
ich finde es noch viel lächerlicher bis einfach nur ärgerlich, dass diese peinliche ego-nummer überhaupt bis zum bgh gekommen ist. otto normal wäre wegen solcher kinkerlitzchen schon längst aus einem untergeordneten gerichtssaal rausgelacht worden. unter aufbrummen sämtlicher bis dahin entstandener kosten, versteht sich.
ich finde es noch viel ärgerlicher, wenn meine ohren mit musik strapaziert werden, bei der ich mich ständig frage ... ey, woher ist denn das nun wieder geklaut.
@Anonymous (« @DerKleineMusicFreund (« im moment scheint ja der klau/das zitat von kraftwerk sachen hoch im kurs zu stehen. kein wunder, dass die irgendwann von dem ideenklau genug haben. »):
Dafür ziehen die sogar noch nach rund 10(!) Jahren bis vor den BGH! Lächerlich! »):
so kann man das aber nicht sagen.
viel wahrscheinlicher ist, das der streit seit jahren dauert und erst nach dem durchlaufen von instanzen schlussendlich beim bgh landet.
Die Elektronik-Legenden Kraftwerk pflegen einen sehr rigiden Umgang mit ihren teilweise mehr als dreißig Jahre alten Werken. Nun steht eine Klage gegen die Frankfurter Produzentengröße Moses Pelham am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung an. Hütter und Co. werfen Pelham vor, im Sabrina …
Also bei mir tun die ganzen Videos! Aber zum Thema: So eine Klage ist doch völliger Schwachsinn, Beats leben doch vom "verwursten" alter Samples und Kraftwerk will das kaputt machen -.-
@momomu (« "und Kraftwerk will das kaputt machen -.- »):
Nee, ich glaube die wollen Geld sehen.Ich denke, die geben gerne einige Ihrer "Musikalischen Ergüsse" frei. Gegen eine Spende in die, wahrscheinlich, leere "Rentenkasse".
Remember ! "Money makes the World go around"(Liza Minelli)
@momomu (« Beats leben doch vom "verwursten" alter Samples und Kraftwerk will das kaputt machen -.- »):
Sagen wir's mal so: Kraftwerk gelten als Tüftler und als solche als ziemlich langsame Arbeiter. Es gibt Gerüchte, daß allein das Stück "Radioaktivität" ein Jahr von der ersten Idee zur Fertigstellung der veröffentlichten Fassung gebraucht hat. Da wachsen einem die Stücke schon ans Herzchen und wenn dann jemand für eigene Zwecke mit dem Sampler ein paar Sekunden aus dem Stück herausfräst, dann findet man das bestimmt erst mal nicht gut.
Gruß
Skywise
Und gerade eben wurde Johannes Kreidler mit seinen Antrag bei der GEMA abgewatscht mit der Begründung:
"So unterfallen musikalische Zitate nur dann dem Schutz des Urheberrechts, wenn sie auch als solche erkennbar seien,...".
Das könnte doch schon mal recht interessant werden was nun alles erkennbar ist.
naja, Kraftwerk lassen sich einfach nicht alles gefallen. Da gabs auch schon mit anderen Bands Probleme, glaub ich, als Rammstein was geklaut haben, da haben die auch gleich mal die Meinung gesagt. Ich bin ja froh, dass Oomph! selber so sehr protuktiv sind und nicht Sachen klauen müssen (obwohl das denen ja dauernd passiert das andere bei ihnen klauen, im großen Stil gleich noch dazu.....Oomph! sind da viel zu gutmütig und kämpfen nicht gleich dagegen an...)
@Anonymous (« ich bin selbst (klassischer-)musiker und in unserern werken ist es gang und gäbe, dass ein paar takte "zitiert" werden, bis zu 7 takten sind übrigens per gerichtsentscheid legitim.(Ich könnte in der renaissance anfangen und mit beispielen von gestern aufhören) das hat man vor 400 jahren in der szene genauso gemacht wie heute »):
So lange gibt es den Gerichtsbescheid schon
Problem ist, daß es hier in erster Linie um Samples geht - und da liegt die Geschichte ein kleines bißchen anders.
Einzelfall rules.
Zitat (« und das beispiel "radioaktivität" hinkt gewaltig! richtige musiker brauchen teilweise dekaden um ein stück von "nur" 5 minuten bühnenreif fertigzustellen. »):
Ich will mich nicht mit einem klassischen Musiker streiten, aber *das* kommt nun wirklich auf den Musiker an, scheißegal ob "richtig" oder nicht. Mozart konnte ganze Konzerte oder sogar Opern innerhalb weniger Tage aus dem Ärmel schütteln, Beethoven hat Jahre an einer Messe gesessen, Schubert konnte sich Gerüchten zufolge bereits nach kurzer Zeit nicht mal mehr an seine eigenen Werke erinnern, Berg hat trotz siebenjähriger Arbeit seine "Lulu" nicht mehr vollenden können. Und das sind erst mal nur die Beispiele, die mir spontan dazu einfallen ...
Zitat (« ich für meinen teil behaupte einfach, dass die combo kraftwerk ihre chance wittert an geld zu kommen, vorallem weil der titel jetzt schon mehr als 10 jahre auf dem markt ist. »):
Nun ist es aber leider so, daß 10 Jahre bei Kraftwerk relativ wenig ausmachen. Die Preise der Alben liegen meines Wissens bis heute in einem Hochpreis-Bereich, ein Phänomen, das man vielleicht noch bei den Beatles beobachten kann, danach wird's aber auch schon langsam eng. Das bedeutet für mich, daß die Alben nach wie vor gefragt sind und die Plattenfirma es überhaupt nicht nötig hat, hier über Preissenkungen nachzudenken, weil sich die Dinger immer noch verkaufen. Wenn die Nachfrage also über die Jahre in etwa gleichgeblieben ist, haben Kraftwerk einen solchen Firlefanz eigentlich überhaupt nicht nötig. Meiner Ansicht nach geht es hier weit eher ums Prinzip, weniger um Geld.
Gruß
Skywise
@Anonymous (« wer is denn so doof und klaut bei oomph?
dat is ja wie bei kik klaun... »):
Der Vergleich trifft's genau
Urheberrechtlich ist das eine spannende und lange diskutierte Frage. Bin sehr gespannt auf das Urteil - ich bin ziemlich sicher, dass Sampling möglich bleiben wird, auch ohne jedesmalige Zustimmung. Urheberrecht ist das Mittel eines sehr komplexen Interessenausgleichs zwischen Urheber, Verwerter und Allgemeinheit bzw. Drittkünstlern. Insofern wird da ein vertretbarer Ausgleich gefunden werden.
wo waren die die letzten 10 jahre?
Ich frag mich aber auch, weshalb Moses P. schon so lange (seit Stefan Raab?) nicht verklagt wurde... Könnte man eigentlich öfter machen.
@KRFTWRK (« @mihau (« wo waren die die letzten 10 jahre? »):
vielleicht stolperten sie grad durch zufall drüber. es gibt leute, die haben bis heute diesen song von sabrina setlur nicht gehört (so wie ich z.b.). »):
ignoranz als ausrede?
das lief damals im radio und tv auf und ab
hoffentlich lässt das der richter nicht gelten
Mh nach reiflicher Überlegung 2s?
Ich meine was hat das mit Musik zu tun. Haben ja Klingeltöne mehr Aussagekraft.
Also wer sich wegen 2s oder 2cm in die Hose macht ist entweder doof oder ein kleinkarierter Spießer der mit den Greifzirkel und Lineal den Tisch deckt.
Müssen scheinbar 2 sehr wichtige Sekunden gewessen sein und selbst wenn diese 2s das ganze Stück ausgemacht haben, kann ich nur Sagen Gratulation, geistig überhoben habt ihr euch damit wirklich nicht, okay der Kopierer noch weniger, aber schämt ihr euch nicht selbst? 2s sind also die Quintessenz des ganzen Songs?
Das auch noch mit einer Klage bestätigen zu lassen, echt da habt ihr euch aber ein Armutszeugnis ausgestellt.
Da ich die Zeitschrift nicht da habe, kann ich nicht sicher sein, aber das OLG Hamburg scheint sich zuvor mit dem SV befasst zu haben (ZUM 2006, S. 760 - Metall auf Metall). Die haben, wenn ich die Sekundärquelle richtig verstehe, das Sampling in diesem Fall untersagt. Ist jetzt aber eher unseriös diese Einschätzung, da ich das Urteil nicht hier habe.
An sich ist ein spezieller "Sound" soweit ich weiß nicht urheberschutzfähig, weil er kein Werk ist. So sehen es auch die beiden führenden Lehrbücher zum Urheberrecht in DLand, Rehbinder, Urheberrecht (2008), § 14 Rn. 176; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht (2007), § 9 Rn. 190.
Mal sehen, was herauskommt. Immer schwer sowas zu kommentieren, wenn man den genauen Sachverhalt nicht hat und sich alles aus einer Minimeldung zusammenreimt.
im moment scheint ja der klau/das zitat von kraftwerk sachen hoch im kurs zu stehen. kein wunder, dass die irgendwann von dem ideenklau genug haben.
erinnert mich irgendwie an das:
http://xkcd.com/411/
@Anonymous (« Dafür ziehen die sogar noch nach rund 10(!) Jahren bis vor den BGH!
Lächerlich! »):
ich finde es noch viel lächerlicher bis einfach nur ärgerlich, dass diese peinliche ego-nummer überhaupt bis zum bgh gekommen ist. otto normal wäre wegen solcher kinkerlitzchen schon längst aus einem untergeordneten gerichtssaal rausgelacht worden. unter aufbrummen sämtlicher bis dahin entstandener kosten, versteht sich.
ich finde es noch viel ärgerlicher, wenn meine ohren mit musik strapaziert werden, bei der ich mich ständig frage ... ey, woher ist denn das nun wieder geklaut.
@Anonymous (« @DerKleineMusicFreund (« im moment scheint ja der klau/das zitat von kraftwerk sachen hoch im kurs zu stehen. kein wunder, dass die irgendwann von dem ideenklau genug haben. »):
Dafür ziehen die sogar noch nach rund 10(!) Jahren bis vor den BGH!
Lächerlich! »):
so kann man das aber nicht sagen.
viel wahrscheinlicher ist, das der streit seit jahren dauert und erst nach dem durchlaufen von instanzen schlussendlich beim bgh landet.
so sehr ich geneigt bin, dir zuzustimmen und es mir grundsätzlich ähnlich ergeht, lars.
auch hütter und co sitzen da mitunter im glashaus.
autobahn klingt sehr verdächtig nach teilen von "fun, fun, fun" von den beach boys.
eine klage von letzteren gab es jedoch nie.
typisch deutsche.