Die Stadtverwaltung im britischen Brighton will aggressiv gegen so genannte "Mörder-Musik" vorzugehen. Musik von Künstlern, die den Hass gegen religiöse, homosexuelle oder ausländische Minderheiten anstacheln, soll aus den Pubs und Clubs der Stadt verbannt werden. Keine Rolle spielt dabei, ob es …
Bei Reggae-, Club- oder Dancehallmusik wird doch sowieso kaum auf den Text gehört, vor allem in Klubs, in denen Tanz und Vegnügen die Hauptsache ist. Da kann ein Beenie Man doch gerne "Kill Homos!" singen, wenn doch eh die Beats reine Tanzlust suggerieren sollen. Der Brightoner Stadtrat mutet dem Volk etwas zu viel Intellekt zu. Die werden doch nicht still und leise im Kreis sitzen, am Rotwein nippen, das Bouquet erschmecken und sich währenddessen kritisch mit dem Inhalt des Textes auseinandersetzen.
Natürlich, zum Nazi wirst du wohl nicht durch Nazimucke.
>>>ist aber trotzdem diskriminierung von randgruppen! bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen die mucke und finde manchmal die texte auch sehr amüsant. aber ist es nicht das selbe wenn aus "kill homos" plötzlich "kill ausländer" wird??? wo zieht man denn die grenze?
Klar ist das Diskriminierung, welche ich in keinster Weise befürworte. Für mich steht "Kill Homos" "Kill Ausländer" (^^) in Nichts nach...nichtsdestotrotz vertrete ich die Meinung, Musik beeinflusse deine Einstellung wenig bis kaum (Bestärkung der Einstellung ausgenommen, aber ohne eine gewisse Basis, ohne einen Nährboden, kann der Chauvi-pilz nicht durch Musik gefüttert werden). Siehe obiges Statement bezüglich Nazimucke.
Meines Erachtens feiern die Klub-besucher nicht die Texte, sondern die Beats, den Rhythmus. Nazis mögen wohl den Text feiern, aber als Toleranzbestie wirst du nicht zum 2. Hitler durch "Nazimucke" (...).
achja, können die klubbesucher über so eindeutige aussagen wie "pon da chichi man on fiah" überhöhren? spätestens da wäre ich nicht mehr am tanzen, weil ich eine solche aussage einfach nicht unterstützen kann.
Moment mal. Wieso beißt ihr euch jetzt an irgendwelcher Reggae-Musik fest? Im Artikel steht, dass geplant ist Musik zu verbieten die den Hass gegen Minderheiten "anstachelt". Das Tracks verboten werden sollten, in denen zum Mord an Homosexuellen aufgerufen wird ist ja wohl mehr als klar aber was bitteschön soll "anstacheln" bedeuten? Meiner Meinung nach ist das ganze nicht mehr als eine geplante Zensur.
Musste ich mir ganz ehrlich ca. drei oder vier mal vor mich hinsagen, bis ich ansatzweise erkennen konnte, welche Sprache das sein soll.
Ich finde es im Übrigen vollkommen o.k., Reggae- und Dancehallmusic zu verbieten, und sei es alleine aufgrund chronischer künstlerischer Einfallslosigkeit...
Ne ernsthaft: Ist schwierig: Freiheit der Kunst gegen Recht auf Menschenwürde und Diskriminierungsverbot...
Gibt für beide Seiten mehr als gute Argumente.
Wer zu schnell "Recht so!" oder "Scheiß Zensur!" brüllt, erkennt glaube ich nicht das Dilemma.
Und offenbar scheint es in der Szene ein wenig an Selbstreflektion und dem Bewusstsein für dieses Intoleranzproblem zu fehlen, ich habe jedenfalls noch nicht mitbekommen, dass das szene-intern diskutiert wird, oder auch nur irgendein Thema ist.
Wenn es mehr kritische DJs und Veranstalter gäbe, wäre ein derartiger Vorstoß vielleicht gar nicht nötig, und gewisse Künstler würden in Europa erst gar keine Basis finden.
Ich hab mich z.B. Zeit meines DJ-Lebens auch geweigert, Death in June oder Ähnliches zu spielen, weil ich die Einstellung, für die diese und andere Bands stehen rundheraus ablehne.
Ich finde es im Übrigen vollkommen o.k., Reggae- und Dancehallmusic zu verbieten, und sei es alleine aufgrund chronischer künstlerischer Einfallslosigkeit...
»):
!
@ topic: einerseits gute sache, dass gegen sowas endlich mobil gemacht wird (ich sehe ebenso keinen unterschied zwischen kill homos oder kill migrants etc...). andererseits wird hier in meinungsfreiheiten eingeschritten, wer weiß, was dann als nächstes kommt?
Viel besser wäre, wenn niemand auf die Idee kommen würde, solche Bands zu buchen oder noch besser solche Bands nicht existieren würden.
Besser eine Gutmenschen-Diktatur, die entscheidet, was gesagt werden darf, als eine Arschloch-Dikatur, die entscheidet, wer leben, und wer getötet werden darf, oder?
Das Ende der Meinungsfreiheit ist noch lange nicht erreicht, bloß weil persönliche Angriffe und Aufrufe zu Straftaten nicht vollständig vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Oder um mal unser Grundgestz zu zitieren:
Zitat (« (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. »):
Interessant zu dem Thema vielleicht auch das sog. Mephisto-Urteil. (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv03017…) Zitat (« [...] Unverletzlichkeit der Menschenwürde als Schranke der Kunstfreiheit
Andererseits sei das Freiheitsrecht nicht schrankenlos gewährt. Zwar seien die Schranken des Artikel 5 Absatz 2 GG [siehe oben] unanwendbar, da der Verfassungsgeber die Kunstfreiheit nicht als einen Sonderfall der Meinungsäußerungsfreiheit gesehen habe. Doch würden die Grenzen der Kunstfreiheitsgarantie von der Verfassung selbst, nämlich durch andere Grundrechte, bestimmt.
Auch das Persönlichkeitsrecht des Artikel 2 Absatz 1 GG käme grundsätzlich hierfür in Frage. Allerdings ende dieses mit dem Tod der Person. Indessen wirke das Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, über den Tod einer Person hinaus. ... »):
Die Begründung ist interessant, da sie die eigentlich uneingeschränkte Freiheit der Kunst (Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit, die sehr wohl beschränkt ist) auf das Menschenbild hinter den Grundrechten zurückführt, und sie somit als Unteraspekt der Menschenwürde betrachtet.
Somit ist es eben erst die uanantastbare Würde des Menschen (als Individuum), die überhaupt erst eine Freiheit der Kunst fordert.
Und da Kunst eben abseits der ästethischen Welt auch eine Wirkung in der sozialen Welt entfalten kann, müssen hier Abwägungen erfolgen zwischen der Würde des Künstlers und der Würde eines Menschen, den er eventuell durch seine Kunst konkret beleidigt oder diskriminiert.
@BzR (« @mfizzo (« "pon da chichi man on fiah" »):
Ne ernsthaft: Ist schwierig: Freiheit der Kunst gegen Recht auf Menschenwürde und Diskriminierungsverbot...
Gibt für beide Seiten mehr als gute Argumente.
Wer zu schnell "Recht so!" oder "Scheiß Zensur!" brüllt, erkennt glaube ich nicht das Dilemma. »):
Es geht doch darum das sogenannte "Hass anstachelnde" Musik nicht mehr in Clubs etc. gespielt werden darf oder es droht Lizenzentzug. In der Praxis kann da jetzt jeder daher gelaufene bei den Behörden anrufen und sicht dort beschweren. Nur ist das nunmal so das sich bestimmte Minderheiten schon bei "Kleinigkeiten" in bestimmten Liedern extremst stören. Als konkretes Beispiel seien Homosexuelle die sich bei jedem 2ten Rap-Track beleidigt fühlen etc. Clubbesitzer werden sich nun 2 mal überlegen was in ihrem Club gespielt wird, eventuell wird sogar dem DJ vorgeschrieben was er zu spielen hat(!!) Für mich ist das verdammt nochmal Zensur, wenn auch indirekte.
Kennst Du einen Club, in dem der DJ keine Vorgaben vom Veranstalter bekommt? Ist das dann auch Zensur?
In dem Laden, in dem ich lange gearbeitet habe, gab es z.B. die klare Anweisung: Kein Rammstein, keine Onkelz und keine Nazimusik.
Hatte ich jetzt ganz ehrlich kein Problem damit.
Und wenn ein Künstler sein teilweise minderjähriges und geistig nicht ganz zurechnungsfähiges Publikum auffordern würde, Dich zu töten, würdest Du Dich da nicht auch angegriffen fühlen?
Es geht nicht um Beleidigungen, es geht um konkrete Moraufrufe gegen ganze Bevölkerungsgruppen.
Ob in der Praxis ein Anruf einer Privatperson bei einer Behörde ausreicht, um einem Veranstalter die Lizenz zu entziehen, halte ich auch eher für unwahrscheinlich.
Aber mal ganz abstrakt gefragt: Wo sollte Deiner Meinung nach die Freieit der Kunst enden? Oder sollte sie grenzenlos sein?
Die Stadtverwaltung im britischen Brighton will aggressiv gegen so genannte "Mörder-Musik" vorzugehen. Musik von Künstlern, die den Hass gegen religiöse, homosexuelle oder ausländische Minderheiten anstacheln, soll aus den Pubs und Clubs der Stadt verbannt werden. Keine Rolle spielt dabei, ob es …
Bei Reggae-, Club- oder Dancehallmusik wird doch sowieso kaum auf den Text gehört, vor allem in Klubs, in denen Tanz und Vegnügen die Hauptsache ist. Da kann ein Beenie Man doch gerne "Kill Homos!" singen, wenn doch eh die Beats reine Tanzlust suggerieren sollen. Der Brightoner Stadtrat mutet dem Volk etwas zu viel Intellekt zu. Die werden doch nicht still und leise im Kreis sitzen, am Rotwein nippen, das Bouquet erschmecken und sich währenddessen kritisch mit dem Inhalt des Textes auseinandersetzen.
und wenn nazimucke rockt is auch ok.
Leute, finde ich gut!
Als nächstes bitte in Deutschland ein Verbot von gewalt- und drogen verherrlichendem Rap.
>>>und wenn nazimucke rockt is auch ok.
Natürlich, zum Nazi wirst du wohl nicht durch Nazimucke.
>>>ist aber trotzdem diskriminierung von randgruppen! bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen die mucke und finde manchmal die texte auch sehr amüsant. aber ist es nicht das selbe wenn aus "kill homos" plötzlich "kill ausländer" wird??? wo zieht man denn die grenze?
Klar ist das Diskriminierung, welche ich in keinster Weise befürworte. Für mich steht "Kill Homos" "Kill Ausländer" (^^) in Nichts nach...nichtsdestotrotz vertrete ich die Meinung, Musik beeinflusse deine Einstellung wenig bis kaum (Bestärkung der Einstellung ausgenommen, aber ohne eine gewisse Basis, ohne einen Nährboden, kann der Chauvi-pilz nicht durch Musik gefüttert werden). Siehe obiges Statement bezüglich Nazimucke.
geil. ich frag mich nur wie man was feiern kann, dessen grundaussage vollkommen nonkonform mit der eigenen meinung ist.
Meines Erachtens feiern die Klub-besucher nicht die Texte, sondern die Beats, den Rhythmus.
Nazis mögen wohl den Text feiern, aber als Toleranzbestie wirst du nicht zum 2. Hitler durch "Nazimucke" (...).
vielleicht bringt dich die musik aber gut und gerne ins falsche umfeld, schließlich läuft nicht überall landser.
über den strafbestand von volksverhetzung und diskriminierung von minderheiten müssen wir wohl nicht reden.
achja, können die klubbesucher über so eindeutige aussagen wie "pon da chichi man on fiah" überhöhren? spätestens da wäre ich nicht mehr am tanzen, weil ich eine solche aussage einfach nicht unterstützen kann.
Find ich gut, den Beschluss. Hetzmusik sollte oeffentlich nicht gespielt werden, das gilt fuer Landser genauso wir fuer diese Reggae-Fuzzies!
Moment mal. Wieso beißt ihr euch jetzt an irgendwelcher Reggae-Musik fest? Im Artikel steht, dass geplant ist Musik zu verbieten die den Hass gegen Minderheiten "anstachelt". Das Tracks verboten werden sollten, in denen zum Mord an Homosexuellen aufgerufen wird ist ja wohl mehr als klar aber was bitteschön soll "anstacheln" bedeuten?
Meiner Meinung nach ist das ganze nicht mehr als eine geplante Zensur.
@mfizzo (« "pon da chichi man on fiah" »):
Musste ich mir ganz ehrlich ca. drei oder vier mal vor mich hinsagen, bis ich ansatzweise erkennen konnte, welche Sprache das sein soll.
Ich finde es im Übrigen vollkommen o.k., Reggae- und Dancehallmusic zu verbieten, und sei es alleine aufgrund chronischer künstlerischer Einfallslosigkeit...
Ne ernsthaft: Ist schwierig: Freiheit der Kunst gegen Recht auf Menschenwürde und Diskriminierungsverbot...
Gibt für beide Seiten mehr als gute Argumente.
Wer zu schnell "Recht so!" oder "Scheiß Zensur!" brüllt, erkennt glaube ich nicht das Dilemma.
Und offenbar scheint es in der Szene ein wenig an Selbstreflektion und dem Bewusstsein für dieses Intoleranzproblem zu fehlen, ich habe jedenfalls noch nicht mitbekommen, dass das szene-intern diskutiert wird, oder auch nur irgendein Thema ist.
Wenn es mehr kritische DJs und Veranstalter gäbe, wäre ein derartiger Vorstoß vielleicht gar nicht nötig, und gewisse Künstler würden in Europa erst gar keine Basis finden.
Ich hab mich z.B. Zeit meines DJ-Lebens auch geweigert, Death in June oder Ähnliches zu spielen, weil ich die Einstellung, für die diese und andere Bands stehen rundheraus ablehne.
@BzR (« @mfizzo (« "pon da chichi man on fiah" »):
Musste ich mir ganz ehrlich ca. drei oder vier mal vor mich hinsagen, bis ich ansatzweise erkennen konnte, welche Sprache das sein soll. »):
naja, dancehall/reggae spezialisten kennen sich in dem slang wohlmöglich besser aus, mein gothscher freund.
Killerspiele? Mördermusik? wtf?
Was kommt noch? Metzelpornos?
@BzR («
Ich finde es im Übrigen vollkommen o.k., Reggae- und Dancehallmusic zu verbieten, und sei es alleine aufgrund chronischer künstlerischer Einfallslosigkeit...
»):
!
@ topic: einerseits gute sache, dass gegen sowas endlich mobil gemacht wird (ich sehe ebenso keinen unterschied zwischen kill homos oder kill migrants etc...). andererseits wird hier in meinungsfreiheiten eingeschritten, wer weiß, was dann als nächstes kommt?
Viel besser wäre, wenn niemand auf die Idee kommen würde, solche Bands zu buchen oder noch besser solche Bands nicht existieren würden.
@BzR («
Ne ernsthaft: Ist schwierig: Freiheit der Kunst gegen Recht auf Menschenwürde und Diskriminierungsverbot...
Gibt für beide Seiten mehr als gute Argumente.
Wer zu schnell "Recht so!" oder "Scheiß Zensur!" brüllt, erkennt glaube ich nicht das Dilemma. »):
Unterschreib ich mal so. Ich kann für mich auch nicht festlegen, was mehr zählt: Meinungs-/Kunstfreiheit oder Menschenwürde.
Besser eine Gutmenschen-Diktatur, die entscheidet, was gesagt werden darf, als eine Arschloch-Dikatur, die entscheidet, wer leben, und wer getötet werden darf, oder?
Das Ende der Meinungsfreiheit ist noch lange nicht erreicht, bloß weil persönliche Angriffe und Aufrufe zu Straftaten nicht vollständig vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Oder um mal unser Grundgestz zu zitieren:
Zitat («
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. »):
Interessant zu dem Thema vielleicht auch das sog. Mephisto-Urteil. (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv03017…)
Zitat («
[...]
Unverletzlichkeit der Menschenwürde als Schranke der Kunstfreiheit
Andererseits sei das Freiheitsrecht nicht schrankenlos gewährt. Zwar seien die Schranken des Artikel 5 Absatz 2 GG [siehe oben] unanwendbar, da der Verfassungsgeber die Kunstfreiheit nicht als einen Sonderfall der Meinungsäußerungsfreiheit gesehen habe. Doch würden die Grenzen der Kunstfreiheitsgarantie von der Verfassung selbst, nämlich durch andere Grundrechte, bestimmt.
Auch das Persönlichkeitsrecht des Artikel 2 Absatz 1 GG käme grundsätzlich hierfür in Frage. Allerdings ende dieses mit dem Tod der Person. Indessen wirke das Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, über den Tod einer Person hinaus.
... »):
Die Begründung ist interessant, da sie die eigentlich uneingeschränkte Freiheit der Kunst (Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit, die sehr wohl beschränkt ist) auf das Menschenbild hinter den Grundrechten zurückführt, und sie somit als Unteraspekt der Menschenwürde betrachtet.
Somit ist es eben erst die uanantastbare Würde des Menschen (als Individuum), die überhaupt erst eine Freiheit der Kunst fordert.
Und da Kunst eben abseits der ästethischen Welt auch eine Wirkung in der sozialen Welt entfalten kann, müssen hier Abwägungen erfolgen zwischen der Würde des Künstlers und der Würde eines Menschen, den er eventuell durch seine Kunst konkret beleidigt oder diskriminiert.
Schön. Ich kann die Begründung nachvollziehen.
@BzR (« @mfizzo (« "pon da chichi man on fiah" »):
Ne ernsthaft: Ist schwierig: Freiheit der Kunst gegen Recht auf Menschenwürde und Diskriminierungsverbot...
Gibt für beide Seiten mehr als gute Argumente.
Wer zu schnell "Recht so!" oder "Scheiß Zensur!" brüllt, erkennt glaube ich nicht das Dilemma. »):
Es geht doch darum das sogenannte "Hass anstachelnde" Musik nicht mehr in Clubs etc. gespielt werden darf oder es droht Lizenzentzug. In der Praxis kann da jetzt jeder daher gelaufene bei den Behörden anrufen und sicht dort beschweren. Nur ist das nunmal so das sich bestimmte Minderheiten schon bei "Kleinigkeiten" in bestimmten Liedern extremst stören. Als konkretes Beispiel seien Homosexuelle die sich bei jedem 2ten Rap-Track beleidigt fühlen etc.
Clubbesitzer werden sich nun 2 mal überlegen was in ihrem Club gespielt wird, eventuell wird sogar dem DJ vorgeschrieben was er zu spielen hat(!!)
Für mich ist das verdammt nochmal Zensur, wenn auch indirekte.
Kennst Du einen Club, in dem der DJ keine Vorgaben vom Veranstalter bekommt? Ist das dann auch Zensur?
In dem Laden, in dem ich lange gearbeitet habe, gab es z.B. die klare Anweisung: Kein Rammstein, keine Onkelz und keine Nazimusik.
Hatte ich jetzt ganz ehrlich kein Problem damit.
Und wenn ein Künstler sein teilweise minderjähriges und geistig nicht ganz zurechnungsfähiges Publikum auffordern würde, Dich zu töten, würdest Du Dich da nicht auch angegriffen fühlen?
Es geht nicht um Beleidigungen, es geht um konkrete Moraufrufe gegen ganze Bevölkerungsgruppen.
Ob in der Praxis ein Anruf einer Privatperson bei einer Behörde ausreicht, um einem Veranstalter die Lizenz zu entziehen, halte ich auch eher für unwahrscheinlich.
Aber mal ganz abstrakt gefragt: Wo sollte Deiner Meinung nach die Freieit der Kunst enden? Oder sollte sie grenzenlos sein?