Es könnte das größte Plagiatsurteil in der Geschichte der Rockmusik werden. Seit vergangenem Dienstag müssen sich die Led Zeppelin-Songwriter Jimmy Page und Robert Plant vor Gericht verantworten. Die Anklage: Page habe das Einleitungsmotiv der Zeppelin-Hymne "Stairway To Heaven" von der US-amerikanischen …

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  • Vor 7 Jahren

    ...aber warum hat der angebliche Autor R.California selbst über 40 (!) Jahre keinerlei Ansprüche auf die Mit-Autorenschaft an der wohl größten Rock-Balade der Musikgeschichte geltend gemacht..??? Klarer Fall von Erbschleicherei, denk` ich...denn die "Gemeinsamkeiten" sind so minimal, daß man nicht ernsthaft von einem Plagiat sprechen kann!

    • Vor 7 Jahren

      ... vielleicht hatte er GRÜNDE? Vielleicht konnte er Anwälte nicht ausstehen, zumal ohne Sauce, und mochte die Vorstellung nicht, sich über Jahre hinweg von einem vertreten zu lassen - wer weiß?
      Anscheinend verstehen wir verschiedene Dinge unter "Erbschleicherei". Ich verstehe darunter, daß irgendein Schleimbeutel die arme Wutz, die was zu vererben hat, so lange bearbeitet, bis das Erbe zu einem bestimmten Teil an ihn fällt. Das, was da oben passiert, ist schlicht der Versuch, seine Rechte wahrzunehmen. Ich sehe da nix Verwerfliches.
      Das mit den "minimalen Gemeinsamkeiten" ...
      Ich würd' schon behaupten, daß die ersten vier Takte der Gitarrenpassage von "Taurus" und das Intro von "Stairway To Heaven" durchaus ziemlich deckungsgleich sind, und das bei identischer Tonlage und vergleichbarer Geschwindigkeit. Und das "Plagiat" ... ich sag's mal so: die Passage ist schon extrem prägnant.
      https://www.youtube.com/watch?v=RD1KqbDdmuE

      Gruß
      Skywise

  • Vor 7 Jahren

    http://www.nme.com/blogs/nme-blogs/led-zep…

    Ich liebe Led Zeppelin, aber in diesem wie auch in anderen Fällen (Dazed and Confused, Whole lotta Love etc.) haben sie sich teils dreist bedient, teils "inspirieren" lassen.
    Sie sind mit ihrer Musik ungemein Reich geworden (allein Jimmi Page ist geschätzt 170mio schwer) somit wäre es für sie ein leichtes gewesen einen außergerichtlichen Weg zu finden und Randi (dem es gegen Ende seines Lebens echt dreckig ging) zumindest ein wenig zu entlohnen.

  • Vor 7 Jahren

    klar klingen die Intros Ähnlich sonst wär der ganze Prozess ja noch lächerlicher.
    wie erwähnt. Der, dens eigentlich betrifft, hat fast 40 Jahre nix gemacht und den ganzen Mist als "wunden Punkt" bezeichnet... klingt mir viel zu sehr nach "wir wollen noch ein bisschen Geld raus holen".

  • Vor 7 Jahren

    bwahrscheinlich seh ich das etwas zu laienhaft, aber z.b. hier in deutschland verjährt diebstahl, und um solchen handelt es sich ja strenggenommen, nach 5 jahren und raub nach 20 jahren.
    weiß jetzt nicht, wie das rechtlich in usa gehandhabt wird, aber mit knapp 40 jahren müßten lz doch dann eigentlich auf der sicheren seite sein.

    • Vor 7 Jahren

      70 Jahre Copyright, glaub ich...also, Marlene Dietrich z.B. dürfte man zum Teil schon ungestraft samplen und verwursten :D

    • Vor 7 Jahren

      Na na. Nicht verwechseln.
      Für Deutschland gilt:
      Die Werke eines Urhebers sind bis 70 Jahre nach seinem Tod urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen gemäß dem Leistungsschutzrecht bis 70 Jahre nach Veröffentlichung. Die Marlene Dietrich darfst Du hier also teilweise schon durch den Wolf drehen, aber vermutlich sind die Urheber ihrer Werke noch nicht so lange tot, so daß da trotzdem noch ein Schutz besteht (Friedrich Hollaender starb beispielsweise erst 1976).
      Die Verjährungsfrist bei Verletzung des Urheberrechts dürfte regulär bei drei Jahren liegen, angefangen nicht ab dem Zeitpunkt der Verletzung, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem der Rechteinhaber Kenntnis von der Verletzung erhalten hat.
      *
      In den USA gelten unterschiedliche Regelungen, nachdem an den rechtlichen Grundlagen einige Male rumgeschraubt wurde in den letzten Jahr(zehnt)en und je nachdem, ob ein Unternehmen oder eine natürliche Person der Inhaber des Copyrights ist. Wenn ich davon ausgehe, daß im Fall von "Taurus" die alte Regelung gilt und eine natürliche Person die Rechte besitzt, gilt ein Schutz von 75 Jahren ab Eintragung ins Copyright-Register. Die Verjährung bei Verletzung liegt meines Wissens bei drei Jahren.
      Nu' der Clou:
      "Stairway To Heaven" wurde auch in den letzten Jahren ebenfalls einige Male veröffentlicht, darunter auch letztes Jahr auf der "IV" in einem überarbeiteten, da remasterten Format (ich meine, da waren auch alternative Takes mit bei, bin aber gerade zu faul zum Nachkucken). Bedeutet in der Denkweise des California-Erben-Anwalts im Prinzip nichts Anderes als: die Copyrightverletzung wurde 2015 wiederholt, insofern bewegt man sich innerhalb der Verjährungsfrist.
      (Ich hab' diesen Beitrag jetzt nicht mit den Rechtsverdrehern einige Büros nebendran abgestimmt, das hätte wahrscheinlich doch wieder nur zu einer Menge "Wenns" und "Abers" geführt, dazu ist mir aktuell meine Lebenszeit zu schade, aber ich denke, wenigstens grob dürfte es stimmen. Für Deutschland sowieso.)
      Gruß
      Skywise

    • Vor 7 Jahren

      ah ok, dann macht das ganze zumindest rein rechtlich auch mehr sinn, auch wenns für mich persönlich immer noch geldschneiderei ist, remastertes release hin oder her.

    • Vor 7 Jahren

      @derHerrvonWelt:
      Och, ich sag's mal so: da Led Zeppelin nachweislich von den Ideen Dritter nun wirklich nicht schlecht gelebt haben, dürfen die ruhig mal ein bißchen was abtreten, wenn auch verspätet. Umgeschlagen auf das Gesamtwerk schmälert es ihre Eigenleistung in keinster Weise, wenn in ihren Verfasserangaben häufiger mal Namen wie "Eddie Cochran", "Willie Dixon" (gerade jener!), "Anne Bredon", "Bert Jansch", "Bukka White", "Blind Willie Johnson", "Davey Graham", "Jake Holmes", "Howlin' Wolf", "Sleepy John Estes", "Moby Grape", gegebenenfalls "Sonny Boy Williamson" oder "Stevie Wonder" auftauchen oder auftauchen würden (hab' ich jemand Wichtigen vergessen?).
      Ob's wirklich Geldschneiderei ist, wenn die Rechteinhaber auf selbiges pochen, sei mal dahingestellt. Daß es eine Unverschämtheit von Led Zeppelin war, sich auf die Schultern von Riesen zu stellen, ohne denen was von der Anerkennung (und den Einnahmen) abzugeben, die ihnen selbst zuteil wurde(n), halte ich da moralisch für weitaus bedenklicher.
      Gruß
      Skywise

    • Vor 7 Jahren

      generell geh ich bei ideenklau mit dir daccord,wer sich dreist bei anderen bedient, soll auch dafür zahlen.
      mir drängt sich in diesem fall halt nur die frage auf, warum man nicht gleich klage eingereicht hat (hab gesehen, das du in einem anderem post schon auf diese frage eingegangen bist)?
      und wenn man halt als rechteinhaber 40 jahre auf dieses recht verzichtet hat, dann sehe ich das als stille duldung und dementsprechend hat auch eine erbengemeinschaft keine ansprüche mehr anzumelden.

    • Vor 7 Jahren

      @derHerrvonWelt:
      Ich hab' gelesen, daß Geldmangel "einer der Gründe" war. Klar - wenn man sich mit Led Zeppelin anlegt, kann man schon davon ausgehen, daß solche Prozesse sich ziehen können, und zwar nicht nur, weil zwischen Kläger und Angeklagten 'n größeres Gewässer dazwischen liegt. Und für diesen Fall (und dafür, daß man gegebenenfalls verliert und so richtig latzen muß) müssen halt ein paar Münzen im Sparstrumpf stecken. Und einen weiteren Grund vermute ich mal in einem Nebensatz von Randy California (und in Deinem Ausgangsbeitrag): er ging davon aus, daß die Verjährung eingesetzt hat, weil er nicht registriert hat (vielleicht auch wegen falscher Beratung oder wegen unklarer Rechtsprechung zu seiner Zeit), daß die Verjährungsfrist mit der Erstveröffentlichung noch nicht rum ist.
      Einen dritten Grund vermute ich (Achtung, Spekulatius) in dem Gitarrenlauf selbst. Er ist prägnant wie Sau, aber von der Theorie her halte ich ihn nicht für obersten Schwierigkeitsgrad, eigentlich sogar über die ersten drei Takte betrachtet für ziemlich logisch. Könnte sein, daß Randy California sich seiner eigenen Kreativität nicht sicher war oder befürchtete, daß das Gericht zu dem Schluß kommen könnte, daß eine simple absteigende Tonfolge mit passendem Akkord-Überbau nicht schützenswert ist, eventuell auch mit einem Titel aufwarten kann, der denselben Lauf verwendet.
      Viel weiter will ich mich dann aber doch nicht aus dem Fenster lehnen, was die Gründe von Randy California angeht ;-)
      Gruß
      Skywise

    • Vor 7 Jahren

      wie du schon sagtest, über die gründe kann man im nachhinein nur spekulieren.
      fakt dagegen ist, er hat nicht geklagt,und nur das dürfte den richter imo eigentlich bei seiner urteilsfindung interessieren.
      auf der anderen seite wird sich die anwaltskanzlei, welche die eg vertritt bestimmt wesentlich besser im us-recht auskennen als ich und dementsprechend bestimmt nicht mit dem ziel angetreten sein, soviel $ wie möglich in einem langjährigen prozess zu verjubeln.
      sprich, man wird sich bei der sache durchaus schon was gedacht haben.
      tja, man wird sehen.