Es war ein kurzes Vergnügen, dann kam das Wetter dazwischen. Am späten Freitagabend sorgten heftige Unwetter mit Starkregen, Hagel und Windböen bis zu 100 km/h dafür, dass der Veranstalter des Southside-Festivals sich nun gezwungen sieht, das Open Air komplett abzusagen.
Nachdem ich mir dieses Video angeguckt habe: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/s… hält sich mein Mitleid in Grenzen. Für diesen Dialekt ist ein Unwetter noch eine sehr milde Bestrafung.
Ich denke, die Festivalveranstalter werden in zukunft grundlegend etwas ändern müssen: Es kann nicht angehen, dass die Bands voll bezahlt werden, während die vielen jungen Menschen 170 EUR pro Karte bezahlen (teilweise bekommen sie das Geld durch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke überhaupt nur zusammen) und am Ende ohne alles nach Hause geschickt werden. Höhere Gewalt hin oder her. In solchen Fällen müsste mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags voll zurückerstattet werden.
Sehe es aber ähnlich mit ner (zumindest Teil-)Rückerstattung. Die Veranstalter müssten doch irgendwie für solche Fälle versichert sein...gut, das Risiko ist relativ hoch, zugegeben.
"Extreme Unwetterlagen sind juristisch Höhere Gewalt. In diesem Fall tut man so, als ob sich die Vertragspartner nie gesehen hätten: Der Veranstalter verliert seinen Anspruch auf den Eintrittspreis, der Besucher verliert seinen Anspruch auf die Show. Hat der Besucher bereits bezahlt, kann er den Eintrittspreis erstattet verlangen. Hat der Besucher bereits Teile der Show erleben können, so kann er nur noch einen Anteil des Eintrittspreises erstattet verlangen. Bei einem mehrtägigen Festival hängt es davon ab, ob der Veranstalter pro Tag eigene Tickets verkauft hat oder nur Gesamttickets. Allgemein stellt man dabei nicht streng auf den Zeitablauf ab, sondern auch auf die Schwergewichte der bisher aufgetretenen Künstler: Fehlt der angekündigte Headliner, wird der Veranstalter einen höheren Betrag zurückerstatten müssen, als wenn eine unbekannte Vorgruppe fehlen würde. Letztlich ist das Wetter das Risiko des Veranstalters, wogegen er sich grundsätzlich versichern kann. Zwischen Veranstalter und Künstler kann es dazu abweichende vertragliche Regelungen geben."
In den AGB von fkp-Skorpio steht - anders als beim Veranstalter von Rock am Ring - nichts explizit zum Thema "Absage bei höherer Gewalt".
Ich hatte zwei Tickets online bestellt, habe - wichtig: mit Fristsetzung - online den Gesamtpreis zurückgefordert, bisher aber nur eine Empfangsbestätigung erhalten. Die Tickets sind im Schlamm verloren gegangen, aber ich habe die Rechnung als Nachweis.
Es war ein kurzes Vergnügen, dann kam das Wetter dazwischen. Am späten Freitagabend sorgten heftige Unwetter mit Starkregen, Hagel und Windböen bis zu 100 km/h dafür, dass der Veranstalter des Southside-Festivals sich nun gezwungen sieht, das Open Air komplett abzusagen.
Der Bürgermeister der …
Grüße vom Kosmonaut!
Abi 2016! YOLO!
Kriegt man wenigstens das Geld zurück?
Nachdem ich mir dieses Video angeguckt habe: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/s… hält sich mein Mitleid in Grenzen. Für diesen Dialekt ist ein Unwetter noch eine sehr milde Bestrafung.
Ein bisher schwarzes Jahr für Festivalveranstalter
Ich hoffe, dass sich das Wetter bis zum Summer Breeze wieder beruhigt
Grüß den Lerd von mir!
Plotwist: gibt es doch einen eingreifenden Gott? Schon das zweite Schundfestival dieses Jahr, hmm.
Es heißt Plot Twist. Und die Frage bei Gott war nie, ob er eingreifend ist oder nicht. Schundfestival - na okay. Aber warum so selbstgerecht?
Nachtrag: Ein Vorfall und auch nicht zwei Vorfälle etablieren schon einen Trend. //watchmen
gidf
Häh?
Selbst das kriegt Schwingi nicht auf die Reihe.
Hier haste ne Erklärung zu "gidf":
https://www.youtube.com/watch?v=eyICxPL12s0
Vielleicht kann er/sie das selbst erklären.
Ich denke, die Festivalveranstalter werden in zukunft grundlegend etwas ändern müssen: Es kann nicht angehen, dass die Bands voll bezahlt werden, während die vielen jungen Menschen 170 EUR pro Karte bezahlen (teilweise bekommen sie das Geld durch Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke überhaupt nur zusammen) und am Ende ohne alles nach Hause geschickt werden. Höhere Gewalt hin oder her. In solchen Fällen müsste mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags voll zurückerstattet werden.
Die Hälfte müsste voll zurückerstattet werden, ahja. Rest ist auch ein netter Trollversuch.
Wir werden sehen.
Morpho weiß bestens Bescheid über nette Trollversuche.
Sehe es aber ähnlich mit ner (zumindest Teil-)Rückerstattung. Die Veranstalter müssten doch irgendwie für solche Fälle versichert sein...gut, das Risiko ist relativ hoch, zugegeben.
Kuckt bitte mal hier:
http://www.rundschau-online.de/ratgeber/fi…
"Extreme Unwetterlagen sind juristisch Höhere Gewalt. In diesem Fall tut man so, als ob sich die Vertragspartner nie gesehen hätten: Der Veranstalter verliert seinen Anspruch auf den Eintrittspreis, der Besucher verliert seinen Anspruch auf die Show. Hat der Besucher bereits bezahlt, kann er den Eintrittspreis erstattet verlangen. Hat der Besucher bereits Teile der Show erleben können, so kann er nur noch einen Anteil des Eintrittspreises erstattet verlangen.
Bei einem mehrtägigen Festival hängt es davon ab, ob der Veranstalter pro Tag eigene Tickets verkauft hat oder nur Gesamttickets. Allgemein stellt man dabei nicht streng auf den Zeitablauf ab, sondern auch auf die Schwergewichte der bisher aufgetretenen Künstler: Fehlt der angekündigte Headliner, wird der Veranstalter einen höheren Betrag zurückerstatten müssen, als wenn eine unbekannte Vorgruppe fehlen würde.
Letztlich ist das Wetter das Risiko des Veranstalters, wogegen er sich grundsätzlich versichern kann.
Zwischen Veranstalter und Künstler kann es dazu abweichende vertragliche Regelungen geben."
In den AGB von fkp-Skorpio steht - anders als beim Veranstalter von Rock am Ring - nichts explizit zum Thema "Absage bei höherer Gewalt".
Ich hatte zwei Tickets online bestellt, habe - wichtig: mit Fristsetzung - online den Gesamtpreis zurückgefordert, bisher aber nur eine Empfangsbestätigung erhalten. Die Tickets sind im Schlamm verloren gegangen, aber ich habe die Rechnung als Nachweis.