Schauspieler Burkhard Gaffron fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und verklagte Raab. Das Amtsgericht Köln gibt aber dem TV Total-Moderator Recht.
Köln (dvp) - Dieses Mal noch Schwein gehabt: Das Kölner Amtsgericht wies am Mittwochabend die Klage des Münchner Theater- und Filmschauspielers Burkhard Gaffron auf 2500 Euro Schmerzensgeld zurück. In einem Beitrag der Sendung TV Total sei der Schauspieler in einer "unvorteilhaften Art und Weise" zu sehen gewesen und er wolle nicht, dass der Beitrag in einer allabendlichen Sendung gezeigt wird. Gaffron meinte seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Grund für die Klage ist eine Filmsequenz, die am 25. Februar ausgestrahlt wurde. Eine Reporterin im Auftrag von TV Total hatte den Schauspieler in der Kölner Innenstadt gefragt: "Wie hätten Sie es denn gerne?". Gaffron antwortete darauf etwas uncharmant: "Ich hätte gerne, dass Sie mich in Ruhe lassen." Nun fürchtet der Entertainer negative Auswirkungen auf berufliche Angebote.
Das Amtsgericht betonte in der Urteilsbegründung, dass aus rechtlichen Gründen nur bei besonders schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Schmerzensgeld gewährt werden könne. Erfüllt hat Raab diesen Tatbestand erst vor kurzem: vor zwei Wochen musste er an einen Privatmann 5000 Euro bezahlen.
Der Moderator hatte dem Talkshow-Gast Homosexualität angedichtet, nachdem dieser leichtsinnig genug gewesen war, folgenden Satz von sich zu geben: "Ich bin der Thorsten, und wir schütteln euch kräftig durch." Auch in Zukunft wird Raab, respektive sein Anwalt, Stammgast vor Gericht bleiben. Noch sind mehrere Klagen anhängig, u.a. die der "Miss Rhein Ruhr" Lisa Loch, die TV Total wegen der Verspottung ihres Namens verbieten lassen möchte.
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