16bars.tv lassen einen Richter beurteilen, ob Bushido nun ein Verräter ist oder nicht. Das Ergebnis lockt den Rapper aus seiner monatelangen Funkstille.

Berlin (timm) - Nach über drei Monaten, ein Erscheinen vor Gericht ausgenommen, gab es nun ein neues Lebenszeichen von Bushido. Auf seinem YouTube-Account teilte er in der Community-Funktion ein Video von 16bars.tv, in dem 'YouTube-Richter' Andreas Müller über die Vorwürfe spricht, der Rapper sei "ein 31er. Bushido versah das Video mit der Überschrift: "Yo!"

Paragraph 31 des Betäubungsmittelgesetzes

Andreas Müller kommt im Video zu drei Schlüssen: Polizeischutz könne jeder abhängig von der Gefährdungslage bekommen. Polizeischutz sei nicht freiwillig. Für Polizeischutz müsse man nicht kooperieren. Er hat außerdem Einiges zum Begriff '31er' zu sagen: Dieser sei 1976 als Paragraph 31 ins Betäubungsmittelgesetz eingegliedert worden und besage, dass jeder, der gegen Dritte vor der Polizei aussagt, eine Minderung der eigenen Strafe erhalten könne. Paragraph 31 zähle aber nicht bei allgemeinen Geschichten, sondern nur, wenn man selbst in Drogengeschäfte oder ähnliches verwickelt sei. Laut dem Richter "passt Paragraph 31 hier überhaupt nicht".

Genauer heißt im Gesetzestext: "§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe: Das Gericht kann die Strafe des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter 1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder, 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken."

Ist Bushido ein 31er?

Gerüchten zufolge soll Bushido nahegelegt worden sein, nichts auf Social-Media zu posten, was die Funkstille seit fast drei Monaten erklären würde. So hat er bisher auch nicht auf die Vorwürfe seitens Capital Bra und Fler regaiert, er sei ein 31er. Erst jetzt gibt es ein Lebenszeichen, und Bushido lässt sich durch einen Richter und dieses Video bescheinigen, er sei kein Verräter. Das mutet schon ziemlich skurril an. Wenn man aber bedenkt, wie Bushido 2013 Kay One als 31er darstellte, als dieser dem Stern ein Interview über Arafat Abou-Chaker und Bushido gab, erscheint das ganze noch bizarrer. Jetzt, fünf Jahre später, gibt Bushido dem Stern selbst ein Interview und singt angeblich sogar bei der Polizei, von der er sich anschließend beschützen lässt. Ganz schön ironisch.

Auch über Arafat Abou-Chaker gibt es mittlerweile ähnliche Berichte. Denen zufolge soll er verschiedene Gespräche mit Musikern und anderen Personen aus der Berliner Unterwelt aufzeichnet haben. Das Handy mit den Mitschnitten sei mittlerweile in Gewahrsam des LKAs und werde derzeit ausgewertet.

Noch mehr Deutschrap-Gossip

Bushidos ehemaliger Weggefährte Sentino behauptet derweil seit Kurzem, der Name des ehemaligen Labels ersguterjunge sei seine Idee gewesen. Klar ist allenfalls, was Fler dazu sagen würde. Bushido soll außerdem währenddessen laut Manuellsen, Jalil und Fler an "CCN4" arbeiten. Anfangs hielt sich die Theorie, die Neuauflage des Klassikers komme mit Baba Saad, doch dies hat der Bremer bereits via Instagram dementiert. Auch von einer Netflix-Doku von und über Bushido ist schon länger die Rede. Es geht also munter weiter im Deutschrap-Kindergarten.

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Bushido

Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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