Bund und Länder verlängern das bereits bestehende Verbot für Großveranstaltungen. Die Regeln werden sogar noch strenger.

Berlin (ebi) - Angesichts steigender Infektionszahlen wollen Bund und Länder Medienberichten zufolge heute die Corona-Regeln verschärfen, auf weitere Lockerungen wird verzichtet. So kommt u.a. ein Mindestbußgeld für Maskenverweigerer, Privatpartys sollen möglichst im Freien und mit wenigen Teilnehmern stattfinden. Außerdem wird das bereits geltende Verbot für Großveranstaltungen bis mindestens Ende des Jahres verlängert. Bisher war der Stichtag der 31. Oktober.

Dazu zitiert der Spiegel aus der Beschlussvorlage: "Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen".

Ab wie vielen Anwesenden spricht man von Großveranstaltung?

Ab wie vielen Besucher*innen eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt, definieren und handhaben die Bundesländer nach wie vor unterschiedlich. Aktuell gilt beispielsweise in Baden-Württemberg ein Event mit über 500 Personen als Großveranstaltung. In der Corona-Verordnung Nordrhein-Westfalens heißt es: "Konzerte und Aufführungen mit mehr als 300 Zuschauern sind auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach zulässig".

In Berlin wiederum sind ab 1. September "Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5.000 zeitgleich Anwesenden verboten". Derzeit liegt die Personenobergrenze noch bei 1.000. In geschlossenen Räumen gilt: Bis "31. August sind Veranstaltungen mit mehr als 500 zeitgleich Anwesenden verboten". Ab 1. September sind maximal 750 erlaubt, vom 1. Oktober bis 24. Oktober 1.000 Personen.

In der Verordnung des Hamburger Senats finden sich solche Staffelungen nicht. In der Hansestadt sind derzeit "Veranstaltungen mit einer Teilnehmeranzahl von mehr als 1.000 Personen (Großveranstaltungen) untersagt. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen darüber hinaus mindestens bis zum 31. Oktober 2020 nicht stattfinden". Tanzen ist zudem explizit untersagt.

Im Freistaat Sachsen gilt dieselbe Zahl: "Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen sind bis zum 31. Oktober 2020 untersagt. Abweichend davon dürfen ab dem 1. September 2020 diese stattfinden, wenn eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden".

Die erneute Verlängerung des Verbots kommt einen Tag nach der Verschiebung des von Live Nation geplanten "Give Live A Chance"-Konzerts in Düsseldorf. Ob das Großkonzert, für das dem Veranstalter zufolge bereits über 7.000 Tickets verkauft wurden, tatsächlich im Spätherbst stattfinden kann, scheint nun noch fraglicher.

Rettet Tim Bendzko die Livebranche?

Aufschlussreich dürften in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der wissenschaftliche Auswertung des Tim Bendzko-Auftritts in Leipzig werden. Sein Konzert in der Quarterback Immobilien Arena am 22. August war Teil einer Studie, in der untersucht wird, unter welchen Bedingungen Indoor-Großveranstaltungen trotz der Pandemie stattfinden könnten.

Dafür spielte Bendzko drei Mal rund 20 Minuten bei jeweils unterschiedlichen Szenarien im Publikum, schreibt der Spiegel. Zudem wurden u.a. auch Bewegungsprofile der gut 1.400 vorher getesteten Fans in der Arena erstellt. Die ersten Ergebnisse sollen in rund sechs Wochen vorliegen.

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