Dieter Bohlen bekam von einem Gericht bescheinigt, dass er sich Künstler nennen darf. Dabei ging es eigentlich nicht um Bohlen als Person, sondern darum, ob RTL noch Geld in die Künstlersozialkasse nachzahlen muss.

Köln (drei) - Nun haben es alle Kritiker und Zweifler amtlich: Dieter Bohlen ist ein Künstler. Sprüche wie "Wenn ich meinem Hund eine Currywurst in den Arsch schiebe, dann macht der solche Geräusche" lassen offenbar "in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung" erkennen, urteilte gestern das Kölner Sozialgericht.

Doch nicht nur Bohlen, sondern auch der Rest der DSDS-Jury betätige sich künstlerisch, stellten die Richter fest. Bohlen dürfte das schmeicheln, RTL dagegen weniger begeistern. Schließlich kostet das Urteil den Sender Geld.

Los ging die Geschichte mit einem Bescheid der Künstlersozialkasse (KSK). Die stufte die Superstar-Jury in den Sendungen von 2002 bis 2006 als Künstler ein und forderte daher den Sender zu einer Nachzahlung von Sozialabgaben in Höhe von 173.000 Euro auf.

RTL widersprach dieser Einschätzung und zog vor Gericht. Bohlen und seine wechselnden Mitstreiter waren nach Ansicht der Rundfunkanstalt in ihrer Tätigkeit Experten, keine Kunstschaffenden. Das Gericht sah das anders. "Es gibt nicht mehr die klassischen Kunstgattungen. Die Kunst ist aus diesen Käfigen ausgebrochen", begründete Richter Dieter Volk seine Entscheidung laut taz.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Volk erklärte, dass schon ein geringer Grad der eigenschöpferischen Leistung ausreiche, um eine Abgabenpflicht zu begründen. In diesem Fall bestehe die künstlerische Leistung darin, zum Unterhaltungscharakter der Sendung beizutragen.

Gleichgültig ob man nun Bohlens Sprüche mag oder nicht, "dass er ein Künstler ist, auch als Juror, kriegt er jetzt schriftlich", so Richter Volk. Gegen das Urteil kann RTL Berufung einlegen.

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Dieter Bohlen

Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Dieter Bohlen,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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22 Kommentare

  • Vor 17 Jahren

    @macabre (« na-ja. letztenendes ist es für einen guten zweck, insofern sag ich jetzt mal nix dagegen. :) »):

    im endeffekt, gut für die künstlerschaft. auch wenn ich die bezeichnung "künstler" im zusammenhang mit rtl und bohlen eher als schlechten scherz auffasse

  • Vor 17 Jahren

    @BBW (« Das würde ich als Justizskandal bezeichnen... es sei denn man bezeichnet es schon als Kunst wenn man aus Scheiße Geld machen kann. »):

    Justizskandal ?

    Du scheinst sehr wenig Ahnung vom Kunstbegriff im Grundgesetz zu haben.

  • Vor 17 Jahren

    dass rtl in die ksk nachzahlen muss impliziert doch dass das dieter-arschloch geld aus derselben ausgezahlt bekommt. oder versteh ich da was falsch?

    auf jeden falls ein schlag ins gesicht eines jeden echten künstlers.