Bei der Loveparade 2010 in Duisburg starben während einer Massenpanik 21 Menschen. Zu einem Prozess wird es aber wohl nicht mehr kommen.

Duisburg (joga) - Am 24. Juli 2010 kamen bei einer Massenpanik während der Loveparade in Duisburg 21 Menschen ums Leben, mindestens 652 wurden zum Teil schwer verletzt. Nach jahrelangen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Duisburg im Februar 2014 Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters.

Das Landgericht Duisburg hat nun aber die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, weil es die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeklagten für zu gering hält. Medienberichten zufolge bemängelten die Richter vor allem die Qualität eines Gutachtens, das die Staatsanwaltschaft bei dem britischen Panikforscher Keith Still in Auftrag gegeben hatte.

"Für die Angehörigen und die Überlebenden ist es ein Schock, dass es keine rechtliche Aufarbeitung gegen Verantwortliche bei der Stadt für die Tragödie von Duisburg geben wird", zitiert Spiegel Online den der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Nebenkläger können nun noch eine Beschwerde gegen den Entscheid des Landgerichtes einlegen, den dann ein sogenannter Beschwerdesenat zu prüfen hätte.

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