US-Regierung empfiehlt strenge Auslegung der Copyright-Bestimmungen. Neue Fatboy Slim-Single kursiert bei Napster.

New York (joga) - Nach dem Urteil gegen MP3.com versucht das angeschlagene Unternehmen den Schaden zu begrenzen. Doch trotz der Ankündigung von Michael Robertson, MP3.com werde auf jeden Fall gegen das Urteil Berufung einlegen, sackte die Aktie an der Wall Street zeitweise unter die Acht-Dollar-Marke. Der Höchststand hatte Anfang des Jahres bei 64,63 US-Dollar gelegen.

US-Richter Jed Rakoff hatte MP3.com vergangene Woche dazu verdonnert, für jede bei "my mp3.com" gespeicherte CD 25.000 Dollar Schadensersatz zu zahlen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnten auch kleinere Labels ähnlich Sätze herausschlagen und MP3.com den Laden dicht machen.

Der MP3-Tauschdienst Napster befürchtet bereits, das strenge Urteil könne Signalwirkung entfalten. Napster-Anwalt Jonathan Schiller erklärte gleich nach dem Urteil, die beiden Fälle lägen völlig verschieden. Doch nun hat sich auch die US-Regierung für eine strenge Auslegung des Urheberrechts ausgesprochen.

In einer Empfehlung an das für den Fall Napster zuständige Gericht betont sie die Bedeutung einer Bestimmung im "Audio Home Recording Act" von 1992, die besagt, Audio Home Recording Act, dass Hersteller von digitalen Aufnahmegeräten und -techniken Verfahren einbauen müssten, die Serienkopien verhinderten.

Noch allerdings hat Napster auch einflussreiche Freunde. Als Damian Harris, der Boss von Fatboy Slims Lable Skint erfuhr, dass Fatboys sehnlichst erwartete Single "Sunset (Bird Of Prey)" bereits bei Napster kursiert, freute er sich über den gesparten Promo-Aufwand: "I don’t see why we can't all live in one big happy music-sharing world."

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