Nach mehrwöchigen Anhörungen hat sich das Geschworenengremium im Fall Jackson entschlossen, einen Gerichtsprozess einzuleiten. Die Anklage soll bereits nächste Woche verkündet werden.
Los Angeles (aw) - Nachdem Popstar Michael Jackson erst vor wenigen Tagen mit neuen Anschuldigungen konfrontiert worden war, entschied nun die "Grand Jury" nach über einmonatiger Beratung, gegen den 45-Jährigen einen Prozess wegen Kindesmissbrauchs einzuleiten. US-Medienberichten zufolge befanden die 19 Mitglieder des Geschworenengremiums die vorliegende Beweislage für eine Verhandlung als ausreichend. Eine offizielle Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft oder weitere Details gibt es bisher nicht.
Bei der für kommende Wochen angesetzten Verkündung der Anklage muss sich Jackson vor dem Gericht in Santa Barbara (Kalifornien) ein weiteres Mal zur Schuldfrage äußern. Seine Anwälte bekräftigten, dass der Sänger erneut auf "nicht schuldig" plädieren wird. Bisher hieß es von dieser Seite, die Anschuldigungen seien nichts weiter als eine "Lügenkampagne".
In zahlreichen Anhörungen verschaffte sich die aus Bürgern des Bezirks zusammengesetzte "Grand Jury" in den vergangenen Wochen ein detailliertes Bild über die Fakten und Zeugenaussagen im Fall Jackson. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit kamen nicht nur das vermeintliche Opfer, ein 14-jähriger Junge, sondern auch Eltern, Geschwister, Psychologen und Anwälte zu Wort. Zuletzt waren allerdings unerfreuliche Details der Vernehmungen an die Presse gelangt.
Im amerikanischen Rechtssystem entscheidet das Gremium anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse, ob eine Anklage gerechtfertigt ist oder sich als haltlos erweist. Mindestens zwölf der Geschworenen müssen sich für eine Verhandlung aussprechen, damit diese zustande kommt.
Jackson war im November 2003 von der Polizei verhaftet worden, allerdings kurz darauf gegen eine Kaution von drei Millionen US-Dollar wieder freigekommen. Er ist in sieben Fällen des Kindesmissbrauchs angeklagt. Dem einstigen "King Of Pop" drohen bei einer Verurteilung bis 20 Jahre Haft.
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