Der erste Verhandlungstermin im Plagiatsprozess gegen Skandal-Rapper Bushido endete gestern ergebnislos. Die beiden Parteien konnten sich vor dem Landgericht Hamburg nicht auf einen Vergleich einigen.
Hamburg (laut) - In Sachen Ideenklau kamen die Beteiligten am Donnerstag zu keiner Einigung. Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary und ihre Plattenfirma werfen Bushido, seinem Label ersguterjunge und seiner Ex-Plattenfirma Universal Music Deutschland vor, sich illegal bei einem erheblichen Teil ihres Liedguts bedient zu haben.
Sie klagen in dem Zivilprozess auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. Das Gericht beziffert den Gesamtstreitwert momentan auf ca. 100.000 Euro.
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Obwohl ein Ergebnis in der gestrigen Verhandlung ausblieb, haben die Franzosen in der Gunst der Richter offenbar die Nase vorn. So ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen. "Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten", sagte der vorsitzende Richter laut dpa.
Gegenstand des Konflikts bilden insgesamt 16 Stücke auf zehn Alben, von denen der Berliner Rapper unerlaubt Auszüge verwendet haben soll. Acht davon befinden sich auf Bushidos 2006er Erfolgsalbum "Von Der Skyline Zum Bordstein Zurück".
Zweifelhafte Zweitverwertung
Dark Sanctuary und ihr Label haben nach derzeitigem Stand die besseren Argumente auf ihrer Seite: Hauptgrundlage ihrer Anschuldigungen liefert ein Gutachten des Berliner Musikwissenschaftlers Hartmut Fladt, der die mutmaßliche Zweitverwertung der Gothic-Songs durch Bushido als einen Fall "drastischer Ausplünderung" bezeichnete.
Das Gericht teilt die Expertenmeinung offenbar, denn diese scheint die Position der Kläger "deutlich stützen zu können", sagte der vorsitzende Richter. Die Entscheidung wurde vertagt. Sollte eine außergerichtliche Einigung ausbleiben, geht die Verhandlung am 13. März in die zweite Runde.
321 Kommentare
Vermutlich sind ja ein paar von den Stücken auf diversen Alben mehrfach vertreten, als Remix z. B.
Gute Zusammenfassung des Konfliktes, auch wenn der Fokus auf den Plagiatsvorwürfen von Dimmu Borgir liegt.
http://www.spiegel.de/video/video-46845.html
Ist zwar von den Kommentaren her wieder typisch "Spiegel", aber besonders der Abschluss Kommentar von Silenoz ist IMO sehr interessant.
Ich hoffe auch dass das Gericht zugunsten von Dark Sanctury entscheidet. Mal sehen wie sich Bushido da rausziehen will.
Ohja, der Anwalt- rechtsaußen durch und durch.
@Anonymous (« Scheiß Rassist. Geh deine Deutschlandfahne schwenken. »):
hast nichts härteres parat gehabt, wenn du schon kindisch provozieren willst ? amer tropf hehe
ja fahne schwenken ist ganz böse, macht deine mutter immer wenn sie dich ins bett bringt. alkohol ist keine lösung für euch
@Sodhahn (« @dein_boeser_Anwalt (« damit tust du dem einen oder anderen autoren mehr als unrecht »):
naja, vielleicht fehlt es dem durchschnittsbürger auch einfach nur an der nötigen intelligenz, aber ich behaupte mal, das jeder normale mensch lieber jerry cotton als "bahnwärter thiel" oder "die räuber" liest. »):
sodhahn kennt jerry cotton!!
und ich dachte schon, ich wäre alleine mit den alten opas, die sich wöchentlich neue folgen reinpfeifen.