Die Fotos, auf die sich das Verfahren in Florida stützte, wurden als unzulässige Beweismittel befunden. Damit steht einer von zwei Prozessen auf der Kippe.
Miami (pig) - Eines von zwei Verfahren wegen Kinderpornographie gegen R. Kelly steht vor dem Aus. Das Gericht in Florida, vor dem die zwölf Anklagen verhandelt werden sollten, befand am Dienstag die Hauptbeweismittel als unzulässig. Es handelt sich um zwölf Photos, die im Laufe einer Hausdurchsuchung im Juni 2002 in einer Digicam gefunden wurden. Auf allen Fotos sei ein nacktes minderjähriges Mädchen zu sehen, auf dreien gemeinsam mit dem Sänger selbst.
Die Polizei habe keinen ausreichend legitimierten Hausdurchsuchungsbefehl gehabt, begründete der Richter diese Entscheidung. Somit seien sämtliche beschlagnahmte Gegenstände illegal beschafft und nicht als Beweismittel zulässig. Kellys Residenz in Davenport war damals im Zuge einer Drogenrazzia durchsucht worden.
Wenn die Staatsanwalt keinen Einspruch gegen diese Entscheidung einlegt, ist der Angeklagte aus dem Schneider. In Florida zumindest. Denn in Chicago klagt man den R'n'B-Sänger in 14 weiteren Fällen wegen eines ähnlichen Vergehens an. Das dortige Beweismittel - ein Videoband, das den Sänger beim Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen zeigt - wird wohl nicht so einfach zu entkräften sein.
Noch keine Kommentare