Andres Andrekson alias Erfolgs-Rapper Stress sorgt mit seinem neuen Video "Mais oú?" für Empörung im Kreis der rechtskonservativen Schweizer. Grund dafür ist eine Szene, in der Stress Analverkehr mit dem Regierungsmitglied Christoph Blocher andeutet.

Lausanne (sos) - Endlich mal keine Ferkelsongs über Nachbars Muddi! Im Gegensatz zu vielen seiner Hip-Hop-Kollegen textet Stress nicht nur über Drogen und Gefängnis, sondern auch über aktuelle Politik. Bereits auf seinem Album "25.07.03" von 2005 wettert der Lausanner Rapper gegen die politische Ordnung in seiner Heimat und spricht sich besonders gegen die Anhänger der rechtskonservativen Schweizer Volkspartei (SVP) aus.

Die SVP propagiert unter anderem die EU-Verweigerung, eine Verschärfung des Asylrechts und fordert Volksentscheide über die Einbürgerungen von Ausländern. Besonderen Hass hegt Andres Anderkson, der unter dem Pseudonym Stress firmiert, gegen SVP-Mitglied Christoph Blocher, der momentan in der Schweizer Regierung sitzt.

Mit dem Song "Fuck Blocher" aus "25.07.03" verdeutlichte Stress bereits, was er von dem erfolgreichen Politiker hält. Doch damit nicht genug: In seinem neuen Video "Mais oú?" greift er das Thema ein weiteres Mal auf. Darin ist eine Szene zu sehen, bei der ein gebückt stehender Mann mit Blocher-Maske vom Hip Hop-Star in den Allerwertesten gepoppt und dabei geschlagen wird. In einem Interview mit 20 Minuten.ch nimmt Stress dazu Stellung: "Blocher ist Symbol für eine verbohrte Politik, die mir zuwider ist. Ich hasse seine Methoden und Ansichten. Das ist meine Art zu sagen: 'Jetzt reicht es!'"

Blochers Partei ist natürlich empört über das Video. "Schade, dass Stress mit solch einem Clip die Jugendgewalt in die Schweiz bringen will", bedauert SVP-Chef Christoph Mörgeli spitz. Ob die Partei rechtliche Schritte einleiten wird, konnte Mörgeli nicht sagen, da er selbst das Video noch nicht gesehen hat. Wenn Blocher aber gegen den revoltierenden Rapper juristisch vorgehen sollte, droht Stress aufgrund der Sexszene eine Anklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

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