Vor dem Landgericht Hamburg begann gestern der Berufungsprozess gegen den reumütigen 187-Rapper.

Hamburg (dol) - Gestern hat der Berufungsprozess gegen Kristoffer Jonas Klauß vor dem Landgericht Hamburg begonnen. In erster Instanz war der als Gzuz bekannte Rapper vor eineinhalb Jahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro verurteilt worden. Beim damaligen Prozess sei er "bisweilen angetrunken" erschienen und "vorlaut, respektlos, geradezu rotzfrech" aufgetreten, berichtet Der Spiegel.

Zur Eröffnung der Berufung habe er sich deutlich bescheidener gegeben. Die Goldkette versteckte er vorsorglich unter seinem Polohemd. Auch sonst habe er "kleinlaut, fast verlegen, beinahe sympathisch" gewirkt. Die Spiegel-Schilderungen decken sich mit den Beobachtungen von Elke Spanner, Gerichtsreporterin des NDR. Klauß sei "nicht mackerhaft und laut" aufgetreten: "Heute war Gzuz ein ganz normaler Angeklagter, der nicht ins Gefängnis will."

Sauerstoffflaschen-Klau war "ein Jungsstreich"

Vor dem Landgericht hat er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung bezogen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten Ermittler unter anderem 17 Gramm Marihuana und 2,5 Gramm Crystal Meth entdeckt. Klauß verwies darauf, zum damaligen Zeitpunkt bereits bei der Mutter seiner Töchter gelebt zu haben. Die Wohnung sei von einem Freund genutzt worden. Auch den versuchten Diebstahl einer Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen wies der 187-Rapper von sich: "Das war ein Jungsstreich. Ich habe gar keine Verwendung für eine Sauerstoffflasche, weiß gar nicht, was ich damit machen soll."

Lediglich den Vorwurf der Körperperverletzung im März 2020 gab Klauß zu. Nach einer durchgemachten Nacht habe er sich auf der Reeperbahn von einer 19-jährigen Frau bedrängt gefühlt, die gleich mehrere Selfies mit dem Rapper machen wollte. Er habe zwar ausgeholt, sie aber nicht verletzen wollen. Im Anschluss an den Vorfall habe er sich entschuldigt, ihr 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt und ihr kostenlosen Zutritt bei künftigen Konzerten versprochen. Er zeigte wenig Verständnis, dasss er deswegen dennoch zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.

"Ich weiß, dass mir die Balance nicht immer gelingt"

Der Anwalt des Rappers warf dem in erster Instanz zuständigen Amtsrichter vor, er habe seinen Mandaten vorführen wollen. "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?", soll dieser im Rahmen der Urteilsverkündung gesagt haben. Somit habe er versäumt, zwischen seinem Mandanten und der Kunstfigur Gzuz zu unterscheiden.

Diese Differenzierung scheint dem Rapper allerdings selbst Probleme zu bereiten. "Ich weiß, dass mir die Balance nicht immer gelingt und sie in der Vergangenheit oft misslungen ist", gab er zu Protokoll. "Da sind wir ja schon hart an der Grenze zur Philosophie, kommentierte die Richterin. Auf die Frage, wie sich die Straftaten im Frühjahr 2020 derart häufen konnten, antwortete Klauß: "Ich habe damals viel getrunken, viel Blödsinn gemacht."

Weiterlesen

laut.de-Porträt Gzuz

Dass es mindestens ein Dutzend Wege gibt, den Namen Jesus zu stilisieren, wissen wir nicht erst seit Kanye "Yeezus" West. Gzuz aus der Rap-Posse 187 Strassenbande …

1 Kommentar mit 3 Antworten