Rechtsanwälte empfehlen Besuchern von Rock Am Ring, Schadensersatz zu fordern.
Mendig (mam) - Auch drei Tage nach Rock Am Ring ist immer noch unklar, welche Folgen die schweren Unwetter vom Wochenende für Veranstalter und Fans haben. Nachdem Lieberberg zunächst möglichen Schadensersatz ausgeschlossen hatte, hielt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Besucher des Flugplatzes von Mendig dazu an, beim Veranstalter eine Forderung auf teilweise Rückerstattung der Eintrittsgelder zu stellen.
Marek Lieberberg hatte in seinem ersten Statement nach dem Wochenende von einer falschen Entscheidung der Behörden gesprochen. Er glaube nicht, dass die Besucher einen Anspruch auf Schadensersatz hätten. Der Rheinischen Post sagte er, es sei ein Fehler gewesen, das Festival abzubrechen und wies die Schuld von sich. "Die Entscheidung der Verbandsgemeinde Mendig, die sich stark an der Empfehlung der Polizei orientiert hat, trage ich nicht mit."
Auf Facebook teilte das Vater-Sohn-Veranstalter-Gespann nun ein längeres Statement, indem das Prinzip der Fairness gepredigt wird, die Bewertung der Situation jedoch noch nicht beendet sei.
Klare Ansage von der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz findet allerdings deutlichere Worte und widerspricht Lieberberg. Höhere Gewalt sei kein Grund für den Veranstalter, nicht in die Verantwortung gezogen zu werden. "Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird", so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale.
Die Grundlage bilde hierbei die nicht erbrachte Leistung des Festivals. Schlechte Chancen dürften dagegen Forderungen nach Ersatz von Mehrkosten haben. "Beispielsweise für stornierte Zugtickets oder einen unnötig gewordenen Miet-Camper müssen die Verbraucher selbst aufkommen, da der Veranstalter solche Schäden nicht ersetzen muss."
Gollner rät den Besuchern, dem Veranstalter die Forderung nach Schadensersatz mit einer Kopie ihres Tickets zu schicken und bei Bedarf juristischen Beistand anzufordern. So hätten die RaR-Survivor gute Chancen, bis zu 50% des Eintritts zurückzubekommen. Die Lieberberg Konzertagentur gab zu dieser Einschätzung der Verbraucherzentrale bislang kein Statement ab.
Auch der Medienanwalt und fleißige Aufklär-Advokat Christian Solmecke sieht gute Chancen auf eine Entschädigung für enttäuschte RaR-Besucher. In einem Video legt er seine Sichtweise dar und gibt den Besuchern Ratschläge, wie sie vorgehen sollten. Ihm zufolge hätten die Beschwerden gute Chancen, einen "Großteil" des Geldes wieder einzustreichen.
Der Abbruch des Festivals hat zudem eine Diskussion über den Ort und die Zeit des Festivals ausgelöst. Schon im letzten Jahr wurden weite Wege zwischen Zeltplatz und Venue beklagt. Nun wurden während des Unwetters mehrere Menschen verletzt.
Nächstes Jahr wieder auf der Rennstrecke?
Viele Fans fordern jetzt die Rückbesinnung auf den Nürburgring, von dem Rock am Ring erstmals 2014 wich und der von vielen Experten als sicherer und von den meisten Fans als angenehmer empfunden wird. Die Veranstalter hatten sich mit dem Pächter des Geländes wegen des Preises nicht mehr einigen können.
4 Kommentare mit einer Antwort
RaR-Survivor - wie heroisch das klingt!
Schon, klingt aber nicht ganz so heroisch wenn man bedenkt dass es (zum Glück) keine Toten gab
Geht wieder an den Ring!
Potentielle Subline: Erlebnisbad mit passender Musik!
Was für Kleingeister
also vom platz her finde ich den neuen angenehmer, nur hat der bisher 100% unwetterquote
http://i.imgur.com/9lNli92.jpg