Der Berliner Rapper wehrt sich gerichtlich gegen Filesharer. "Ich kenne Bushido doch gar nicht", wundert sich ein beschuldigter Pensionär.

Düsseldorf (joga) - Das Düsseldorfer Landgericht behandelte gestern drei Fälle, in denen Bushido Internet-Nutzern vorwirft, seine Urheberrechte verletzt zu haben. Die Beschuldigten, darunter ein Rentner und eine dreiköpfige Familie, hätten Songs und Alben aus dem Internet heruntergeladen und illegal in Tauschbörsen angeboten.

Bushidos Anwälte hatten gegen die drei Parteien einstweilige Verfügungen erwirkt und den Streitwert mit 50.000 Euro angegeben. Computerprotokolle und "die elektronische Überwachung von Tauschbörsen" dienen als Beweismittel.

Ob die einstweilige Verfügungen gegen die Internet-Nutzer Bestand hat, will das Landgericht Mitte Juli entscheiden. Während des gestrigen Prozesstages warfen die Anwälte der Beschuldigten dem Rapper "Abzocke" vor und beharrten auf der Unschuld ihrer Mandanten.

So sei etwa die dreiköpfige Familie während der angeblichen Rechtsverletzung nachweislich nicht zuhause gewesen, zudem habe sie auch nicht das geringste Interesse an dem Rapper: "Es gibt nichts Uninteressanteres als Bushido!", zitiert die Rheinische Post einen der Anwälte.

Der Rentner versicherte dem Gericht sogar glaubhaft, dass er den Rapper überhaupt nicht kenne. Doch selbst das ist Bushidos Anwälten zufolge kein Argument: Die Beschuldigten hätten eben sicher stellen müssen, dass niemand ihre Computer für illegale Zwecke missbrauche.

Eine Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichtes wird für den 16. Juli erwartet.

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